Einwilligung Musterklauseln

Einwilligung. Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Einwilligung a) Sensible Daten Soweit sensible Daten (gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) zur Durchführung der Leistungen oder Ansprüche/Schadensabwicklungen der Versiche- rungen verarbeitet werden müssen, werden wir von der betroffenen Person vorab zusätz- lich eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einholen. Falls erforderlich, werden wir mit Ihrer Einwilligung Ihre Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen, Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflege- heimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erheben und entsprechend eine Schweigepflichtentbindung einholen müssen (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i.V.m. § 213 VVG).
Einwilligung. (1) Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten auf eine Einwilligung sowie soweit erforderlich auf eine Schwei- gepflichtentbindungserklärung der betroffenen Personen gestützt wird, stellt das Unternehmen sicher, dass diese freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, wirksam und nicht widerrufen ist. Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten insbesondere Daten über die Gesundheit verarbeitet werden, muss die diesbezügliche Einwilligung ausdrücklich abgegeben sein. (2) Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen auf eine Einwilligung sowie soweit erforder- lich auf eine Schweigepflichtentbindungserklärung gestützt wird, werden diese Erklärungen von dem gesetzlichen Vertreter eingeholt. Frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahres werden diese Erklärungen bei entsprechender Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen von diesem selbst eingeholt. (3) Das einholende Unternehmen bzw. der die Einwilligung einholende Vermittler stellt sicher und dokumentiert, dass die betroffenen Personen zuvor über die Verantwortliche(n), den Umfang, die Form und den Zweck der Datenverarbeitung sowie die Möglichkeit der Verweigerung und die Widerruflichkeit der Einwilligung und deren Folgen informiert sind. Art. 7 Abs. 3 dieser Verhaltensregeln bleibt unberührt. (4) Die Einwilligung und die Schweigepflichtentbindung können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die betroffenen Personen werden über die Möglichkeiten und Folgen des Widerrufs einer Einwilligungserklärung informiert. Mögliche Folge eines wirksamen Widerrufs kann insbesondere sein, dass eine Leistung nicht erbracht werden kann. (5) Wird die Einwilligung schriftlich oder elektronisch zusammen mit anderen Erklärungen eingeholt, wird sie so hervorgeho- ben, dass sie ins Auge fällt. (6) Eine Einwilligung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilt werden. Das Unternehmen wird die Erklärung so dokumentieren, dass der Inhalt der jeweils erteilten Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann. Auf Verlangen wird den betroffenen Personen der Erklärungsinhalt zur Verfügung gestellt. (7) Wird die Einwilligung mündlich eingeholt, ist dies den betroffenen Personen unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Einwilligung. Die Basler kann für die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- Wesentliche Gefahrs- minderung keine 4 Wochen ab Zugang der Kündigung tung ermächtigt. Verletzung der vor- vertraglichen Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG 4 Wochen ab Kenntnis bzw. längstens 2 Jahre ab Vertragsabschluss Zugang der Kündigung Datenaustausch Allenfalls nimmt die Basler zur Risikobemessung und zur Prüfung der Ansprüche des Versicherungsnehmers Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie auch die Schadensabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversicherern (z.B. Vorversicherer betreffend den bis- Versicherer Verletzung der vor- vertraglichen Anzeige- pflicht Wesentliche Erhöhung der Gefahr 4 Wochen ab Kenntnis der Verletzung 30 Tage ab Zugang der Anzeige betreffend die Gefahrserhöhung Zugang der Kündigung 30 Tage nach Zugang der Kündigung herigen Schadenverlauf), Konzerngesellschaften oder mit weiteren Drit- ten (z.B. Amtsstellen oder Schadenregulierer). Darüber hinaus kann die Basler dazu verpflichtet sein, die Daten des Versicherungsnehmers an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Finanzbehörden oder Strafver- Besondere Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt folgungsbehörden). Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus den bei der Basler über den Versicherungsnehmer ange- legten Daten. Vermittler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutz- Versicherungsvertrag erlischt bei Sitzverlegung des Versicherungsneh- mers ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein) Versicherungsschutz für mitversicherte Gesellschaften erlischt bei Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Fürstentum Liechtenstein)
Einwilligung. Die Basler kann für die Datenbearbeitung auf die Einwilligung des Versi- cherungsnehmers angewiesen sein. Der Versicherungsantrag sowie die Schadenanzeige beinhalten dafür eine Einwilligungsklausel, mit der der Versicherungsnehmer die Basler zur gesetzeskonformen Datenbearbei- tung ermächtigt.
Einwilligung zu Anrufen zu elektronischer Post zu Telefaxen zu Anrufen und elektronischer Post zu Anrufen und Telefaxen zu elektronischer Post und Telefaxen zu Anrufen, elektronischer Post und Telefaxen von Kooperationspartnern der Bank für deren Produkte
Einwilligung. Hiermit willige ich/willigen wir ein:
Einwilligung. Hiermit willige ich in die Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten für den Zweck eines SEPA- Lastschriftmandats ein. Die Angaben der Daten kann im Einzelfall die Bearbeitung des Vorganges erleichtern, bzw. bei Rückfragen. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen durch Mitteilung an xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx für die Zukunft widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt dann keine weitere Verarbeitung mehr; alle bei der Arberland Regio GmbH gespeicherten Daten werden dann gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Da- tenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Unterschrift (bei Jugendlichen unter 16 Jahren die Erziehungsberechtigten) Datum Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Arberland Regio GmbH, Amtsge- richtsstr. 6 -8, 94209 Regen, Tel.: (09921/950450), Außenstelle der Arberland Regio GmbH, ARBERLAND AKADEMIE, Xxxx-Xxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxx, Tel.: (09921/00000000), E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Die Daten werden erhoben für das SEPA-Lastschriftmandat. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden an das jeweils zuständige Sachgebiet in der Arberland Regio GmbH Regen zur Bearbeitung weitergegeben. Weiterer Empfänger ist das Kreditinstitut. Ihre personenbezogenen Daten werden bis 10 Jahre nach Ende des Schuljahres gespeichert. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten kön- nen Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Infor- mationen auch von Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechpartner/in.
Einwilligung. Hiermit willige ich/willigen wir ein: Bitte ankreuzen!
Einwilligung. Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auch aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgen. Soweit eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einer Einwilli- gung bedarf, werden wir diese entsprechend bei Ihnen einholen.