Common use of Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung (Faute non séparable) Clause in Contracts

Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung (Faute non séparable). Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tochtergesellschaften, wenn diese wegen einer gegenüber Dritten begangenen, versicherten Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine nicht von den Tätigkeiten als versicherte Person abtrennbare Pflichtverletzung im Sinne der französischen Rechtsprechung zum faute non séparable des fonctions (Entscheidung der Handelskammer des obersten französischen Gerichts vom 20.05.2003, Berufungssache Nr. 99- 17092) vorliegt und infolgedessen nicht die versicherte Person, sondern der Versicherungsnehmer oder die Tochtergesellschaft gegenüber dem Dritten haftet. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 50 % der Versicherungssumme, maximal 0.000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de