ANPASSUNGEN DER GESCHÄFTSORDNUNGEN DER ORGANE UND DER SATZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNGEN DER AUSSCHÜSSE. Die Organe nehmen nach den jeweiligen Verfahren, die in den ursprünglichen Verträgen vorgese- hen sind, die Anpassungen ihrer Geschäftsordnungen vor, die durch den Beitritt notwendig werden. Infolge des Beitritts erforderliche Anpassungen der Satzungen und Geschäftsordnungen der durch die ursprünglichen Verträge eingesetzten Ausschüsse werden so bald wie möglich nach dem Beitritt vorgenommen.
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Samples: Beitrittsvertrag, Beitrittsvertrag, Beitrittsvertrag
ANPASSUNGEN DER GESCHÄFTSORDNUNGEN DER ORGANE UND DER SATZUNGEN UND GESCHÄFTSORDNUNGEN DER AUSSCHÜSSE. Die Organe nehmen nach den jeweiligen Verfahren, die in den ursprünglichen Verträgen vorgese- hen vorgesehen sind, die Anpassungen ihrer Geschäftsordnungen vor, die durch den Beitritt notwendig werden. Infolge des Beitritts erforderliche Anpassungen der Satzungen und Geschäftsordnungen der durch die ursprünglichen ur sprünglichen Verträge eingesetzten Ausschüsse werden so bald wie möglich nach dem Beitritt vorgenommenvorgenom men.
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Samples: International Treaty