Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper. In Erweiterung von § 1.1 a) DEG-VGB 2018 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
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Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper. In Erweiterung von § 1.1 a) DEG-VGB 2018 2022 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
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Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper. In Erweiterung von § 1.1 a) DEG-VGB 2018 2021 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
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Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper. In Erweiterung von § 1.1 a) 2.1 DEG-VGB 2018 2019 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
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