Konditionsdifferenzdeckung Musterklauseln

Konditionsdifferenzdeckung. Sofern der Versicherungsumfang dieses Versicherungsvertrags weitergeht als der des bereits bestehenden Versicherungsvertrags, gilt der durch diesen Versicherungsvertrag gewährte Versicherungsschutz (Konditionsdifferenzdeckung). Ist der Versicherungsschutz des Grundvertrags der Höhe nach nicht ausreichend, so steht die Differenz zwischen den Deckungssummen des Grundvertrags und denen des vorliegenden Vertrags zur Verfügung. Für Selbstbeteiligungen des Grundvertrags besteht kein Versicherungsschutz.
Konditionsdifferenzdeckung. Geht der bei der Interlloyd beantragte Vertragsumfang über den der anderen noch bestehenden Versicherung hinaus, besteht Versicherungsschutz für solche Ereignisse, die zukünLig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären. Der Versicherungsschutz gilt längstens für 15 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. Cf0>8.3 Eine Leistung aus der Summen> und Konditionsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Versiche> rung, deren Deckung ausnahmslos vorgeht. Cf0>8.4 Die Summen> und Konditionsdifferenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nicht erbracht wurden, weil C1o>8.4.1 zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Interlloyd, keine anderweitige Versicherung bestanden hat; C1o>8.4.2 die versicherte Gefahr beim Vorversicherer nicht mitversichert war; C1o>8.4.3 der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde; C1o>8.4.4 zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderweitigen Versicherer ein Vergleich stattgefunden hat; C1o>8.4.5 aufgrund fehlender Nachweise über die Schadenhöhe lediglich eine pauschale Entschädigung erbracht wurde. Cf0>8.5 Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall der Interlloyd spätestens dann anzu> zeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat. Cf0>8.6 Der Versicherungsnehmer hat jede zumutbare Untersuchung über Ursachen und Höhe des Schadens und über den Umfang der EntschädigungspLicht zu gestatten, jede hierzu dienliche AuskunL und Vollmacht zu erteilen oder erteilen zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und insbesondere für Nachweise und Leistungen anderer Versicherer. Allgemeine Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB – 2021 Summen-Modell) Versicherteninformation nach ' 1 VVG-Informationspflichtenverordnung zur Hausratversicherung (Summen-Modell)
Konditionsdifferenzdeckung. Schlüsselverlust (privat und beruflich)
Konditionsdifferenzdeckung. Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen, die nicht zum bedingungsgemäßen Versicherungsumfang bei dem Vorversicherer zum Zeitpunkt der Beantragung gehören aber laut den diesem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen versichert sind. Sofern Versicherungsschutz aus dem Grundvertrag besteht, geht diese dem Versicherungsschutz der Konditionsdifferenzdeckung vor. Fehlende Deckung des Grundvertrages ist durch den Vorversicherer nachzuweisen.
Konditionsdifferenzdeckung. Geht der bei der Interlloyd beantragte Vertragsumfang über den der anderen noch bestehenden Versicherung hinaus, besteht Versicherungsschutz für solche Ereignisse, die zukünLig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären. Der Versicherungsschutz gilt längstens für 15 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgülti- gen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Konditionsdifferenzdeckung. Sofern der Versicherungsumfang des vorliegenden Versicherungsvertrages weitergeht als der bereits bestehende Versicherungsvertrag, gilt der durch den vorliegenden Versiche- rungsvertrag gewährte Versicherungsschutz (Konditionsdifferenzdeckung).
Konditionsdifferenzdeckung. Geht der bei der HEB beantragte Vertragsumfang über den der anderen noch bestehenden Versicherung hinaus, besteht Versiche- rungsschutz für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären. Der Versicherungs- schutz gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Konditionsdifferenzdeckung. Die folgende Klausel erlangt nur Gültigkeit, wenn für den Versicherungsnehmer bei der asspario Versicherungsdienst AG bereits ein Vertrag im asspario top select mit demselben Risikoträger besteht. Wurde Versicherungsschutz für Risiken beantragt, für die noch bei einem anderen Versicherer ein gültiger Versicherungsver- trag besteht, so gilt der Versicherungsvertrag unter folgenden Voraussetzungen und Bedingungen bereits vor Vertragsbe- ginn, frühestens ab Eingang des Antrags bei der asspario Versicherungsdienst AG.
Konditionsdifferenzdeckung. Sind nach der Grundversicherung (anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung) wegen Bedingungslücken im Verhältnis zum Versicherungsschutz dieses Vertrages keine Leistungen zu erbringen, besteht im Rahmen und in sinngemäßer Anwendung der sonstigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz.
Konditionsdifferenzdeckung. 1. Mit der Beantragung des jeweiligen Vertrages besteht für den vereinbarten Zeitraum vor dem jeweiligen Vertragsbeginn - frühestens ab Antragstellung - für die jeweils beantragten, rechtlich selbstständigen Verträge Versicherungsschutz in Form der Konditionsdifferenzdeckung. 2. Die Konditionsdifferenzdeckung setzt voraus, dass a) der Antrag von der Concordia angenommen und vom Ver- sicherungsnehmer nicht widerrufen wird; b) der Vertrag nicht vor oder zu dem im Versicherungsschein genannten Beginndatum wieder aufgehoben wird; VG-213-2020-03 20/20 c) der Versicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt, an dem er den Antrag bei der Concordia stellt, bereits bei einem anderen Versicherer einen Versicherungsvertrag mit der gleichen Versicherung unterhält. 3. Der Umfang der Konditionsdifferenzdeckung bestimmt sich nach den vertraglich zugrunde liegenden Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen - einschließlich des Unterversicherungsverzichts -, die nicht zum bedingungsgemäßen Versicherungsumfang bei dem Vorversicherer zum Zeitpunkt der Beantragung ge- hören. 4. Fällt beim Vorversicherer eine Selbstbeteiligung an, wird diese nicht erstattet. Sofern nach Beantragung der Versicherung bei dem Vorversicherer Leistungsausschlüsse bzw. Leistungsver- schlechterungen vorgenommen werden, bewirkt dies keine nachträgliche Erweiterung der Konditionsdifferenzdeckung auf die verschlechterten/ausgeschlossenen Leistungen.