Weitere Elementargefahren Musterklauseln

Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Ver- sicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung
Weitere Elementargefahren. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Weitere Elementargefahren. Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese Gefahren gegen Prämien- zuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Weitere Elementargefahren. Schäden an versicherten Sachen, die durch nachfolgende Elementargefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Sie tragen von jedem Schadenfall zehn Prozent der Schaden- summe – mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro selbst. Bei Schäden aufgrund der Gefahr Erdbeben beträgt Ihr Selbstbehalt 5.000 Euro.:
Weitere Elementargefahren a. Versicherungsschutz gegen Weitere Elementargefahren gemäß A § 5 Nr. 3 VHB CIF4ALL 2021 gilt nur, wenn die Mit- versicherung von Weiteren Elementargefahren gesondert vereinbart und im Versicherungsschein genannt ist. In die- sem Fall gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE VHV CI- F4ALL 2021)
Weitere Elementargefahren. 4.1.1 Die weiteren Elementargefahren im Einzelnen
Weitere Elementargefahren a) Versicherungsschutz gegen Weitere Elementargefah- ren gemäß § 5 Nr. 3 VHB CIF:PRO 2018 gilt nur, wenn die Mitversicherung von Weiteren Elementargefahren gesondert vereinbart und im Versicherungsschein ge- nannt ist.
Weitere Elementargefahren a) Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Selbstbehalt je Schaden von EUR 300,00.