Weitere Elementargefahren Musterklauseln

Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Ver- sicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren a) Überschwemmung
Weitere Elementargefahren. Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese Gefahren gegen Prämien- zuschlag gesondert vereinbart und im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Weitere Elementargefahren. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch a) Sturm, Hagel b) Weitere Elementargefahren aa) Überschwemmung
Weitere Elementargefahren. Schäden an versicherten Sachen, die durch nachfolgende Elementargefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Sie tragen von jedem Schadenfall zehn Prozent der Schaden- summe – mindestens 500 Euro, maximal 5.000 Euro selbst. Bei Schäden aufgrund der Gefahr Erdbeben beträgt Ihr Selbstbehalt 5.000 Euro.: a) Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren a) Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein Selbstbehalt je Schaden von EUR 300,00. b) Versicherte Gefahren
Weitere Elementargefahren a. Versicherungsschutz gegen Weitere Elementargefahren gemäß A § 5 Nr. 3 VHB CIF4ALL 2021 gilt nur, wenn die Mit- versicherung von Weiteren Elementargefahren gesondert vereinbart und im Versicherungsschein genannt ist. In die- sem Fall gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE VHV CI- F4ALL 2021) b. Ist die Mitversicherung von Weiteren Elementargefah- ren gemäß A § 5 Nr.3 VHB CIF4ALL 2021 vereinbart und im Versicherungsschein genannt, beginnt der Versicherungs- schutz mit dem Ablauf von 7 Tagen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungs- nehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung gegen alle Gefahren gemäß A § 5 Nr. 3 VHB CIF4ALL 2021 bestanden hat. c. Der Selbstbehalt im Versicherungsfall beträgt 10 % des entschädigungspflichtigen Betrages, mindestens 500,– €, maximal 5.000,– €.
Weitere Elementargefahren. Überschwemmung Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo- dens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Men- gen von Oberflächenwasser durch
Weitere Elementargefahren. 4.1.1 Die weiteren Elementargefahren im Einzelnen