Common use of Anschaffungskosten über 10.000,-- EUR Clause in Contracts

Anschaffungskosten über 10.000,-- EUR. Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und Neben- kosten) einzeln 10.000,-- EUR übersteigen, und Kraftfahrzeuge beschafft grundsätzlich die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG. Sie bleiben Eigentum der DFG und werden für die Dauer der Forschungsarbeit als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Bei Pfändungen Dritter ist Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO unverzüglich auf eigene Kosten zu erheben, um so das Eigentum der DFG zu sichern. Die Projektleitung erhält eine Durchschrift des Auftrages. Allein die DFG ist berechtigt, die Aufträge zu ändern oder aufzuheben. Die Geräte werden unmittelbar an die Projektleitung ausgeliefert. Sie hat unverzüglich nach Eingang die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung zu prüfen, die Abnahme durchzu- führen und ggf. Mängel zu rügen und Transportschäden zu melden (s. § 9 Abs. 1 i.V.m. §10 Abs. 3, 4 DFG Vordruck 2.05). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/ Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Hochschulen müssen bei IT-Anlagen auch die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus den "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" für denjenigen ergeben, der IT-Anlagen nutzt. Über eine eventuelle Eigentumsübertragung der Geräte wird nach Beendigung der For- schungsarbeit entschieden.

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Anschaffungskosten über 10.000,-- EUR. Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und Neben- kosten) einzeln 10.000,-- EUR übersteigen, und Kraftfahrzeuge beschafft grundsätzlich die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG. Sie bleiben Eigentum der DFG und werden für die Dauer der Forschungsarbeit als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Bei Pfändungen Dritter ist Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO unverzüglich auf eigene Kosten zu erheben, um so das Eigentum der DFG zu sichern. Die Projektleitung erhält eine Durchschrift des Auftrages. Allein die DFG ist berechtigt, die Aufträge zu ändern oder aufzuheben. Die Geräte werden unmittelbar an die Projektleitung ausgeliefert. Sie hat unverzüglich nach Eingang die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung zu prüfen, die Abnahme durchzu- führen und ggf. Mängel zu rügen und Transportschäden zu melden (s. § 9 Abs. 1 i.V.m. §10 Abs. 3, 4 DFG Vordruck 2.05). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/ Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Hochschulen müssen bei IT-Anlagen auch die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus den "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" für denjenigen ergeben, der IT-Anlagen nutzt. Über eine eventuelle Eigentumsübertragung der Geräte wird nach Beendigung der For- schungsarbeit entschieden.

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Anschaffungskosten über 10.000,-- EUR. Geräte, deren Anschaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und Neben- kosten) einzeln 10.000,-- EUR übersteigen, und Kraftfahrzeuge beschafft grundsätzlich die Zentrale Beschaffungsstelle der DFG. Sie bleiben Eigentum der DFG und werden für die Dauer der Forschungsarbeit als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Bei Pfändungen Dritter ist Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO unverzüglich auf eigene Kosten zu erheben, um so das Eigentum der DFG zu sichern. Die Projektleitung erhält eine Durchschrift des Auftrages. Allein die DFG ist berechtigt, die Aufträge zu ändern oder aufzuheben. Die Geräte werden unmittelbar an die Projektleitung ausgeliefert. Sie hat unverzüglich nach Eingang die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung zu prüfen, die Abnahme durchzu- führen und ggf. Mängel zu rügen und Transportschäden zu melden (s. § 9 Abs. 1 i.V.m. §10 Abs. 3, 4 DFG Vordruck 2.05). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00/ xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/0_00 Öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Hochschulen müssen bei IT-Anlagen auch die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus den "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" für denjenigen ergeben, der IT-Anlagen nutzt. Über eine eventuelle Eigentumsübertragung der Geräte wird nach Beendigung der For- schungsarbeit entschieden.

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