Anschlussrehabilitation. Aufwendungen für die medizinisch notwendige statio- näre Weiterbehandlung nach einem Aufenthalt im Akutkrankenhaus (Anschlussrehabilitation) sind er- stattungsfähig, soweit anderweitig kein Anspruch gel- tend gemacht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Anschlussrehabilitation spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus beginnt.
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Samples: Widerrufsbelehrung, Widerrufsbelehrung, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen