Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber bezüglich Musterklauseln

Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber bezüglich. Neueinrichtung · Kündigung · Änderung · Sonderbauweisen für die in Anlage 2 genannten Signale ist die jeweils regional zuständige Geschäftsstelle Carrier Services des Leistungsgebers (siehe Anlage 3). Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber für Störungsmeldungen ist das regional zuständige Regionale Servicemanagement (RSM) (siehe Anlage 4).
Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber bezüglich. Neueinrichtung · Kündigung · Änderung · Sonderbauweisen für die in Anlage 2 genannten Signale ist: N.N. Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber für Störungsmeldungen ist: N.N.
Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber bezüglich. Neueinrichtung · Kündigung · Änderung · Sonderbauweisen für die unter Anlage 1 genannten Standard-Festverbindungen ist die jeweils regional zuständige Geschäftsstelle Carrier Services des Leistungsgebers (siehe Anlage 2). Ansprechpartner bei dem Leistungsgeber für Störungsmeldungen sind die regional zuständigen Service Center Rundfunk (SCR) (siehe Anlage 3).