Common use of Anspruch der ebase auf Bestellung von Sicherheiten Clause in Contracts

Anspruch der ebase auf Bestellung von Sicherheiten. Die ebase kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inan- spruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ebase übernommen (z. B. als Bürge), so besteht für die ebase ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

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Anspruch der ebase auf Bestellung von Sicherheiten. Die ebase kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inan- spruchnahme In- anspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden Kun- den der ebase übernommen (z. B. als Bürge), so besteht für die ebase ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

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Anspruch der ebase auf Bestellung von Sicherheiten. Die ebase kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung Ge- schäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangenver- langen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ebase übernommen (z. B. als Bürge), so besteht für die ebase ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung Verstär- kung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme Haftungsüber- nahme folgende Schuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

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Anspruch der ebase auf Bestellung von Sicherheiten. Die ebase kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung Ge- schäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangenver- langen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inan- spruchnahme Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen an- deren Kunden der ebase übernommen (z. B. als Bürge), so besteht für die ebase ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende fol- gende Schuld, jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

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