Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden
Rechtswahl und Gerichtsstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte von Deutschland zuständig. Wenn ein Teil oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen Behörde als ungültig und / oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar befunden wird, wird dieser Teil oder diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang geändert, gelöscht und / oder durchgesetzt die Absicht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwirklicht. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.
Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.
Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.
Rechtseinräumung 2.1 Ihr Hardware Auftrag besteht aus folgenden Komponenten: Betriebssystem (wie in Ihrer Konfiguration definiert), Integrierte Software und sämtliches Hardware Equipment (einschließlich Komponenten, Optionen und Ersatzteile) wie im jeweiligen Auftrag angeführt. Ihr Hardware Auftrag kann auch Integrierte Software Optionen enthalten. Integrierte Software Optionen dürfen erst nach Ihrer separaten Bestellung dieser und Ihrer Zustimmung zur Zahlung zusätzlicher Gebühren aktiviert oder genutzt werden. 2.2 Es wird Ihnen das Recht zur Nutzung des mit der Hardware gelieferten Betriebssystems gemäß den Bestimmungen des/der Lizenzvertrags/Lizenzverträge, der/die mit der Hardware geliefert wird/werden, eingeräumt. Die aktuellen Versionen der Lizenzverträge sind unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung des Betriebssystems und sämtlicher Updates des Betriebssystems, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. 2.3 Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der mit der Hardware gelieferten Integrierten Software gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H und der zugehörigen Dokumentation eingeräumt. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung der Integrierten Software und sämtlicher Updates der Integrierten Software, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Es wird Ihnen das beschränkte, nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht übertrag- und nicht abtretbare Recht zur Nutzung der Integrierten Software Optionen, die Sie separat gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs H, der entsprechenden Dokumentation und den Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen bestellt haben, eingeräumt. Die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen sind integraler Bestandteil dieses Anhangs H. Ihre Lizenz umfasst die Nutzung dieser Integrierten Software Optionen und sämtlicher Updates der Integrierten Software Optionen, die Sie im Rahmen des technischen Supports erwerben, ausschließlich in Verbindung mit und als Bestandteil der Hardware. Zum vollständigen Verständis der Ihnen für etwaige, von Ihnen separat bestellte Integrierten Software Optionen eingeräumten Lizenzrechte sollten Sie die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen durchlesen. Für den Fall, dass der Rahmenvertrag und die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gehen die Lizenzregeln für Integrierte Software Optionen vor. 2.4 Das Betriebssystem, die Integrierte Software oder die Integrierten Software Optionen (oder alle drei) können separate Bestandteile enthalten, die in einem Readme-File, einem Notice-File oder in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind und die unter "Open Source" oder ähnlichen Lizenzbestimmungen lizenziert sind. Ihr Recht, das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen gemäß jenen Bestimmungen zu nutzen, wird durch den Rahmenvertrag, samt diesem Anhang H, in keiner Weise beschränkt. Die entsprechenden Bestimmungen zu diesen separaten Bestandteilen können in den Readme-Files, den Notice-Files oder in der mit dem Betriebssystem, der Integrierten Software und den Integrierten Software Optionen mitgelieferten Dokumentation nachgelesen werden. 2.5 Mit der Zahlung für zur Hardware Bestellbaren Services wird Ihnen das nicht ausschließliche, nicht abtretbare, gebührenfreie, unbefristete, beschränkte Nutzungsrecht für alles, was von Oracle entwickelt und/oder Ihnen im Rahmen dieses Anhangs H übergeben wird („Übergebenes Material“), ausschließlich für Ihre interne Geschäftstätigkeit eingeräumt; jedoch können für bestimmtes Übergebenes Material zusätzliche im Auftrag festgelegte Lizenzbestimmungen gelten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand 28 1. Der Immobilienfonds untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG), der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 (KKV) sowie der Verordnung der FINMA über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014 (KKV-FINMA). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 2. Für die Auslegung des Fondsvertrages ist dessen deutsche Fassung massgebend. 3. Dieser Fondsvertrag tritt am 19.10.2022 in Kraft und ersetzt den Fondsvertrag vom 01.12.2021. 4. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt deren Gesetzeskonformität fest.