Anstoßverkehr Musterklauseln

Anstoßverkehr. Auf den direkten Busverbindungen zwischen Wiesbaden Hbf und den Ortsteilen Schlangenbad (Gemeinde Schlangenbad) bzw. Bad Schwal- bach (Stadt Bad Schwalbach) wird das entsprechende NV-Blatt gem. Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutsch- land (BB Anstoßverkehr) im ein- und ausbrechenden Verkehr außerhalb der Übergangstarife gem. Abschnitt C angewendet. Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50, nicht jedoch einer BahnCard 100, erhalten für Einzel- fahrten in den Preisstufen 45, 5, 6, 7 und 17 im RMV um 25% ermäßigte Einzelfahrkarten. Diese sind für Erwachsene und für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließ- lich) erhältlich. Die Anerkennung der BahnCard in Verbindung mit Tages- und Gruppentageskarten ist ausgeschlossen. Einzelfahrkarten zur BahnCard berechtigen ausschließlich zur Fahrt auf allen Schienenverkehrsprodukten im RMV mit Ausnahme der U- und Straßenbahnen. Bei der Nutzung zu- schlagpflichtiger Angebote sind die erforderlichen Zuschläge immer voll zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der genutzten BahnCard um eine BahnCard First handelt. BahnCard 25 und 50: Fahrkarten der DB AG, die für die Nutzung von IC- oder ICE-Zügen ausgestellt werden, über eine Distanz von mehr als 100 km lauten und den Zusatz „+City“ aufge- druckt haben, berechtigen am mit dem Zusatz versehenen Ort, alle RMV-Verkehrsmittel (Bus, Straßen- bahn, Stadtbahn, U-Bahn, S-Bahn, RB- und RE-Xxxx) zum Fahrtantritt in Richtung Startbahnhof bzw. zur Weiterfahrt in Richtung auf das Fahrtziel zu nutzen. Bei Rückfahr- karten gilt das Gleiche zum Antritt der Rückfahrt und zur Weiterfahrt am Zielort. Diese Fahrtberechti- gung gilt nur für Fahrkarten, die mit BahnCard-Rabatt oder im DB- Angebot GKR – 1. Klasse (Groß- kundenrabatt) gekauft wurden. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt für die Fahrt zum Startbahnhof bzw. zur Fahrtfortsetzung nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angege- bene Datum. Die Fahrtberechtigung bezieht sich immer auf alle Inhaber des DB-AG-Fahrscheins. Die Fahrt- berechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Tarifgebiete (siehe Auflistung), die das Stadtgebiet beschreiben. BahnCard 100: Inhaber der BahnCard 100 sind be- rechtigt, in den City-Tarifgebieten alle RMV-Verkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen. Zielort: Gültigkeitsbereich: Bad Homburg = Tarifgebiet 0000 Xxxxxxxxx = Tarifgebiete 4001 (Darmstadt Mitte), 4035 (Darmstadt-...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.