Common use of Ansässige Person Clause in Contracts

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen Quel- len in diesem Staat oder mit in diesem Staat dort gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.news.admin.ch, www.fomoso.org

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat Ver- tragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung bzw. Errichtung oder eines anderen ande- ren ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Dieser Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften Einkünfte oder Kapitalerträge aus Quellen Quel- len in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.llv.li

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine Länder und seine Gebietskörperschaftendie Gebietskörperschaften dieses Staates oder Landes. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.ruw.de

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Eintragung, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und ; er umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaftenpolitischen oder administrativ-territorialen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat Ver- tragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck Dieser Aus- druck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften Einkünf- ten aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen Vermö- gen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.llv.li

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat dort gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.llv.li

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates Vertragsstaats dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Hauptverwaltung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Vertragsstaat, seine Länder und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat Vertragsstaat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen Vertragsstaat steuerpflichtig ist.

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Samples: www.mofa.go.jp

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihres Eintragungsortes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet bezeichnet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige ansäs- sige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihres Sitzes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine Länder und seine ihre Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.deutsch-tuerkisches-recht.de

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet bezeichnet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, ihres Sitzes, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine Länder und seine ihre Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.tuerkei-recht.de

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres aufgrund ih- res Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen Quel- len in diesem Staat oder mit in diesem Staat dort gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.news.admin.ch

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Eintragung, des Ortes ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat dort gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.sinoptic.ch

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftsleitung, des Ortes ihrer Gründung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften oder Veräußerungsgewinnen aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.bundeskanzleramt.gv.at

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals als eine ansässige Person dieses Staates steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat die Regierung dieses Staates und seine Gebietskörperschaftenpolitischen Unterabteilungen und seine lokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Gründung oder Niederlassung, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaftenpolitischen Unterabteilungen oder lokalen Körper- schaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.gesetze.li

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine GebietskörperschaftenStaat, eine seiner Gebietskörperschaften oder – im Fall der Bundesrepublik Deutschland – eines seiner Länder. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: luxemburg.diplo.de

Ansässige Person. (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine Länder und seine ihre Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.ihk.de

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Eintragung, des Ortes ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig steuer- pflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem dort gelege- nem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Ansässige Person. (1) 1.3 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat Vertrags- staat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund auf- grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftslei- tung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaftenpolitischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften Ein- künften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.taxrus2000.com

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: fedlex.data.admin.ch

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "»eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine « jede Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes der Gründung als juristische Person durch Registrierung, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals Kriteriums steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Dieser Ausdruck umfasst umfaßt jedoch nicht eine PersonPersonen, die in diesem Staat nur mit Einkünften in bezug auf Einkünfte aus Quellen in diesem Staat oder mit in bezug auf in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig istsind.

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Samples: germania.diplo.de

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "«eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" » eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftsleitung, des Geschäftssitzes oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat Staat, seine politischen Unterabteilungen und seine Gebietskörperschaftenlokalen Körperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat dort gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.newsd.admin.ch

Ansässige Person. (1) . Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung Geschäftsleitung, ihrer Eintragung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat und seine Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst umfaßt jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist.

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Samples: www.parlament.gv.at