Allgemeine Begriffsbestimmungen. 1. Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
Allgemeine Begriffsbestimmungen. Für die Zwecke dieses Abkommens gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Allgemeine Begriffsbestimmungen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, bezeichnet für die Zwecke dieses Abkommens der Ausdruck
Allgemeine Begriffsbestimmungen. ARTIKEL 1.1
Allgemeine Begriffsbestimmungen. Aufstellungsort bezeichnet einen im Bestellschein angegebenen Standort, an dem Berechtigte Maschinen installiert sind (Installationsadresse). Berechtigte Maschine bezeichnet eine im Bestellschein aufgelistete Maschine. Beschreibung der IBM Hardware Services bezeichnet ein von der IBM erhältliches Dokument, das weitere Informationen zu dem IBM Basisgewährleistungsservice, dem Basiswartungsservice sowie eine Definition der Servicebereitstellungsmethoden enthält.
Allgemeine Begriffsbestimmungen. In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen („AGB“) wird die Blaumond GmbH Dresden, Xxxxxxxxx 0x, 00000 Xxxxxxx, mit “AGENTUR” bezeichnet. Der Vertragspartner der AGENTUR ist, unabhängig davon, ob dieser Verbraucher oder Unternehmer ist, der „Auftraggeber“, das abzuschließende Vertragsverhältnis ist der „Vertrag“.
Allgemeine Begriffsbestimmungen. Aufstellungsort bezeichnet einen im Bestellschein angegebenen Standort, an dem Berechtigte Maschinen installiert sind (Installationsadresse). Außerhalb der regulären IBM Geschäftszeiten bezeichnet alle Zeiten außerhalb der regulären IBM Geschäftszeiten. Berechnungszeitraum bezeichnet einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten, beginnend mit dem Vertragsbeginndatum. Berechtigte Maschine bezeichnet eine im Bestellschein aufgelistete Maschine. Bestellschein bezeichnet den Bestellschein selbst oder ein eventuell später hinzukommendes zugehöriges Änderungsdokument. Beschreibung der IBM Hardware Services bezeichnet ein von der IBM erhältliches Dokument, das weitere Informationen zu dem IBM Basisgewährleistungsservice, dem Basiswartungsservice sowie eine Definition der Servicebereitstellungsmethoden enthält.
Allgemeine Begriffsbestimmungen. 4.1 Krankheit ist jede – vom Willen der versicherten Person unabhängige – Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen gelten als Krankheit.
Allgemeine Begriffsbestimmungen. Attero Abfallstoffe Alle Stoffe, Präparate oder Gegenstände, die der Halter entsorgt, zu entsorgen vorhat oder entsorgen soll. Nicht-reguläre Abfallstoffe Abfallstoffe, die in Anbetracht der Art und Zusammensetzung separat verarbeitet werden müssen und als solche in den zusätzlichen Annahmebedingungen erwähnt sind. Gefährliche Abfallstoffe Durch Ministerialerlass (EURAL) als solche bezeichnete gefährliche Abfallstoffe, inklusive KCA und/oder kga.
Allgemeine Begriffsbestimmungen. 1.1. „secrypt-Software“ umfasst den gesamten Inhalt der Datei- en, Diskette(n), CD-ROM(s) oder eines beliebigen anderen Datenträgers. Dazu gehören unter anderem Computerin- formationen und Software von secrypt oder Dritten; digita- lisierte Bilder, Bestandsfotografien, Clipart, Audio- und an- dere künstlerische Werke („Bestandsdateien“); dazugehöri- ges Erläuterungs- und sonstiges Begleitmaterial („Doku- mentation“) – auch in elektronischer Form; sowie Schriftty- pen („Fonts“). Der Begriff „secrypt-Software“ umfasst wei- terhin alle Upgrades, Patches, modifizierte Versionen, Up- dates, Ergänzungen sowie rechtmäßige Kopien der Ihnen von secrypt lizensierten Software.