Anteilsklassen D Musterklauseln

Anteilsklassen D. Anteile der Anteilsklassen DTH CHF, DTH EUR, DTH GBP, DTH USD, DTHD CHF, DAH CHF, DAH EUR, DAH GBP, DAH USD, DT CHF, DT EUR, DT GBP, DT USD, DA CHF, DA EUR, DA GBP, DA USD stehen nur professionellen Anlegern i.S.v . Art. 4 Abs. 3 lit. a – i FIDLEG (einschliesslich schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und deren Ver- waltungsgesellschaften) sowie Anlegern offen, die mit einem Finanzintermediär gemäss Art. 4 Abs. 3 lit. a FIDLEG einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren Vermö- gensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG abge- schlossen haben. Anteile der Anteilsklassen DTH CHF, DTH EUR, DTH GBP, DTH USD, DTHD CHF, DAH CHF, DAH EUR, DAH GBP, DAH USD, DT CHF, DT EUR, DT GBP, DT USD, DA CHF, DA EUR, DA GBP, DA USD stehen den vorerwähnten Anlegern auch im Falle eines Opting-in zum Privatkunden gemäss Art. 5 Abs. 5 FIDLEG zur Verfügung. Vermögenden Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen ohne professionelle Tresorerie, welche durch ein Opting-out gemäss Art. 5 Abs. 1 FIDLEG als professionelle Kunden gelten wollen, stehen die Anteile der Anteilsklassen DTH CHF, DTH EUR, DTH GBP, DTH USD, DTHD CHF, DAH CHF, DAH EUR, DAH GBP, DAH USD, DT CHF, DT EUR, DT GBP, DT USD, DA CHF, DA EUR, DA GBP, DA USD ohne Abschluss eines schriftlichen oder ander- weitig durch Text nachweisbaren Vermögensverwaltungs-vertrages i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG i.V.m. Art. 3 lit. c Ziff. 3 FIDLEG nicht zur Verfügung. Die Anteile der oben genannten Anteils- klassen können grundsätzlich von sämtlichen Vertreibern angeboten werden.
Anteilsklassen D. Anteile der Anteilsklassen DT CHF, DT EUR, DT GBP, DT USD, DA CHF, DA EUR, DA GBP und DA USD stehen nur institutionellen Anlegern i.S.v. Art. 10 Abs. 3 KAG sowie Anlegern offen, die mit ei- nem beaufsichtigten Finanzintermediär oder einem unabhängigen Vermögensverwalter i.S.v. Art. 3 Abs. 2 lit. c KAG einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag i.S.v. Art. 10 Abs. 3ter KAG abge- schlossen haben (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteile der oben genannten Anteilsklassen können grundsätzlich von sämtlichen Vertriebsträgern angeboten werden (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fonds- vertrages). Es wird eine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens in der in Ziff. 3 dieser Veröffentlichung aufgeführten Maximalhöhe erhoben (vgl. § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages). Bei den Anteilen der Klassen DT CHF, DT EUR, DT GBP und DT USD werden die Erträge thesauriert (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.V.m. § 22 Ziff. 2 des angepassten Fondsvertrages). Bei den Anteilen der Klassen DA CHF, DA EUR, DA GBP und DA USD werden die Erträge ausge- schüttet (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.V.m. § 22 Ziff. 1 des angepassten Fondsvertrages). Die Anteilsklassen D mit den Buchstaben "CHF" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Schweizer Franken (CHF) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen D mit den Buchstaben "EUR" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Euro (EUR) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen D mit den Buchstaben "GBP" als drei letzte Buchsta- ben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Pfund Sterling (GBP) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen D mit den Buchstaben "USD" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung US-Dollar (USD) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Anteile der Anteilsklassen GT CHF, GT EUR, GT GBP, GT USD, GA CHF, GA EUR, GA GBP und GA USD stehen nur institutionellen Anlegern i.S.v. Art. 10 Abs. 3 KAG offen, sofern diese einen schriftlichen und auf Dauer angelegten Investment Vertrag mit einem beaufsichtigten Finanzinterme- diär oder einem unabhängigen Vermögensverwalter i.S.v. Art. 3 Abs. 2 lit. c KAG abgeschlossen ha- ben, sowie Anlegern, die mit einem beaufsichtigten Finanzintermediär oder einem unabhängigen Vermögensverwalter i.S.v. Art. 3...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.