Anteilsklassen M Musterklauseln

Anteilsklassen M. Anteile der Anteilsklassen MT CHF, MT EUR, MT GBP, MT USD, MA CHF, MA EUR, MA GBP und MA USD werden nur Anlegern angeboten, die einen schriftlichen und auf Dauer angelegten Anlage- beratungsvertrag mit der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossen haben, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen umfasst (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die oben genannten Anteilsklassen stehen den Anlegern der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx nur offen, sofern die Zürcher Kanto- nalbank mit der Swisscanto Fondsleitung AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fonds- vertrages). Die Fondsleitung wird für die Fondsverwaltung (d.h. die Leitung, das Asset Management und, sofern entschädigt, den Vertrieb sowie andere anfallende Kosten, insbesondere die Kommissio- nen und Kosten der Depotbank) nicht über die pauschale Verwaltungskommission, sondern über eine Vergütung, die im Rahmen des oben genannten Anlageberatungsvertrages festgelegt wird, durch die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich entschädigt (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Es wird keine pauschale Verwaltungskommission zulasten des Fondsvermögens erhoben (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages sowie § 19 Ziff. 1 des Fondsvertrages). Bei den Anteilen der Klassen MT CHF, MT EUR, MT GBP und MT USD werden die Erträge thesau- riert (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.V.m. § 22 Ziff. 2 des angepassten Fondsvertrages). Bei den Anteilen der Klassen MA CHF, MA EUR, MA GBP und MA USD werden die Erträge ausge- schüttet (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages i.V.m. § 22 Ziff. 1 des angepassten Fondsvertrages). Die Anteilsklassen M mit den Buchstaben "CHF" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Schweizer Franken (CHF) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen M mit den Buchstaben "EUR" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Euro (EUR) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen M mit den Buchstaben "GBP" als drei letzte Buchsta- ben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung Pfund Sterling (GBP) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages). Die Anteilsklassen M mit den Buchstaben "USD" als drei letzte Buchstaben in der Bezeichnung der jeweiligen Anteilsklasse weisen als Referenzwährung US-Dollar (USD) auf (vgl. § 6 Ziff. 4 des Fondsvertrages).
Anteilsklassen M. Anteile der Anteilsklassen MT CHF, MT EUR, MT GBP, MT USD, MA CHF, MA EUR, MA GBP, MA USD werden nur Anlegern angeboten, die einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren individuellen Anlageberatungsvertrag mit der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx ab- geschlossen haben, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen umfasst. Die oben genannten Anteilsklassen stehen den Anlegern der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx nur offen, sofern die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit der Swisscanto Fondsleitung AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abge- schlossen hat.
Anteilsklassen M. Anteile der Anteilsklassen MTH CHF, MTH EUR, MTH GBP, MTH USD, MAH CHF, MAH EUR, MAH GBP, MAH USD, MT CHF, MT EUR, MT GBP, MT USD, MA CHF, MA EUR, MA GBP, MA USD werden nur Anlegern angeboten, die einen schriftlichen oder anderweitig durch Text nachweisbaren individuellen Anlageberatungsvertrag mit der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abge- schlossen haben, welcher die Zulassung zu den oben genannten Anteilsklassen umfasst. Die oben genannten Anteilsklassen stehen den Anlegern der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx nur offen, so- fern die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit der Swisscanto Fondsleitung AG oder mit einer anderen Gesellschaft der Swisscanto Gruppe eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abge- schlossen hat.

Related to Anteilsklassen M

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.