Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.
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Samples: Haftpflichtversicherung Gegen Personen Und Sachschäden Für Reiseveranstalter, Bedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Reiseveranstaltern
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. Die nachfolgend aufgeführten Artikel 1 - 13 gelten für alle Versi- cherungssparten. Sie werden durch die im Anschluss an diese Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Besonderen Bedingungen zu den einzelnen Sparten ergänzt.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen, Reise Und Versicherungsbedingungen
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag Ver- trag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung Zivilprozess- ordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen Versicherungsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen Informatio- nen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsver- hältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsver- tragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen Informatio- nen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.
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Samples: Haftpflicht Und Unfallversicherung Für Betriebspraktika Und Betriebserkundungen
Anwendbares Recht und Vertragssprache. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag Ver- trag deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten gel- ten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung Zivilprozessord- nung (ZPO) sowie nach § 215 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages Vertrags wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung