Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind. c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausrat Versicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn Be- ginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prä- mienberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen Sicherun- gen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilenmitzu- teilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung Woh- nung vorhanden sindsind (siehe Modul Gefahrerhöhung).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung, Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern Quad- ratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend ent- sprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern Quad- ratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. Email, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend ent- sprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe An- gabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigenan- zuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen Si- cherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasstan- gepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens spätes- tens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindvorhan- den sind (siehe § 27 Nr. 2).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung Unterver- sicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbartver- einbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende ent- sprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Gefahrerhöhung).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer der neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges Einzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer bzw. der S.L.P. mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen Siche- rungen vereinbart, so ist dem Versicherer bzw. der S.L.P. in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Abschnitt B § 9).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasstange- passt, kann dies zu zur Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges Einzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Beitragsberechnung er- forderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbartver- einbart, so ist dem Versicherer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates Hausrats und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche Wohn- fläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindvorhan- den sind (§ 27).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung Unterver- sicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen Siche- rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führenfüh- ren.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Abschnitt A 1, § 19).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates ein sonstiger für die Beitragsberechnung erforderlicher Umstand und wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führenführen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 5).
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Samples: Versicherungsbedingungen
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe An- gabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe § 21 Nr. 2).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führenfüh- ren.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen Siche- rungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe § 9).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigenan- zuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Modul Gefahrerhöhung).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Appears in 1 contract
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderliche Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche Wohn- fläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberech- nung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasstange- passt, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn Be ginn des Einzuges Einzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Bei tragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche Wohn fläche oder der Wert des Hausrates Hausrats und wird der Versicherungsschutz Versiche rungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe § 9 DEG- VHB 2009 Abschnitt B).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Anschrift und Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Abschnitt B § 9 Nr. 2).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führenführen (siehe Abschnitt A § 12 Nr. 4 a).
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Samples: Versicherungsbedingungen
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.. (§ 26 Gefahrer- höhung)
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Abschnitt A 1, §22 ).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche Wohn- fläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe Abschnitt § B 9 Nr. 1 und Abschnitt A § A 17 d)).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbartverein- bart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende entspre- chende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn Be- ginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen.
b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sindsind (siehe B 9).
c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche Wohn- fläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung