Common use of Anzeige der neuen Wohnung Clause in Contracts

Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen. b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27). c) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Anzeige der neuen Wohnung. a) 11.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen. b) 11.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen Siche- rungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27)sind. Unterbleibt diese Mitteilung, können die in den Nr. 17 und 18 beschriebenen Rechtsfol- gen eintreten. c) 11.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Anzeige der neuen Wohnung. a) 9.4.1. Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige sonstiger für die Beitragsrechnung erforderlichen Prämienberechnung erforderli- chen Umstände anzuzeigen. b) Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27). c) 9.4.2. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend ent- sprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Anzeige der neuen Wohnung. a) 11.4.1. Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges Umzugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände Quadrat- metern anzuzeigen. b) 11.4.2. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbartver- einbart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27Modul Gefahrerhöhung). c) 11.4.3. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Anzeige der neuen Wohnung. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist 17.4.1 Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände anzuzeigenanzugeben. b) 17.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen Sicherun- gen vereinbart, so ist dem Versicherer in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen auch in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27)entsprechende Sicherungen vor- handen sind. Die Anzeige muss in Textform erfolgen. c) 17.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche Wohn- fläche oder der Wert des Hausrates und wird Hausrats, kann das zu Unter- versicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führenangepasst wird.

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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung

Anzeige der neuen Wohnung. a) 12.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges Ein­ zugs dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstige für die Beitragsrechnung erforderlichen Umstände Quadrat­ metern anzuzeigen. b) 12.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbartverein­ bart, so ist dem Versicherer in Textform (z. B. Brief, Fax oder E­Mail) mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind (siehe § 27Ziffer 32.). c) 12.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates Hausrats und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend ent­ sprechend angepasst, kann dies zu einer Unterversicherung führen.

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Samples: Hausratversicherung