Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Umstände anzuzeigen. 9.4.2. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
9.4.2anzu- zeigen. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend entspre- chend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung, Versicherungsvertrag
Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
9.4.2. b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung, Glasversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer Einzu- ges mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Beitragsberechnung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
9.4.2. b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend angepasstentsprechend ange- passt, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche Wohn- fläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Prämienberech- nung erforderlichen Umstände anzuzeigen.
9.4.2. b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend angepasstentsprechend ange- passt, kann dies zu Unterversicherung führen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Anzeige der neuen Wohnung. 9.4.1. a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens spätes- tens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern bzw. sonstiger für die Prämienberechnung erforderli- chen Umstände anzuzeigen.
9.4.2. b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht ent- sprechend entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
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