Common use of Anzeige von Kleinschäden Clause in Contracts

Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regu- lieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Sie können uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 Absatz 1 nicht gemeldeten Kleinschaden nachträglich anzeigen, wenn - es Ihnen nicht gelingt, den Schaden im Rahmen von E.1.2.2 selbst zu regulieren oder - uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw. Ersatz- fahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden ist. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas- sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 E.1.3 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR 300 E beträgt, selbst regulieren oder regu- lieren regulieren wollen, müssen um eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse nach I.3.4 zu vermeiden, können Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingtSchaden nach E.1.4 zu einem späteren Zeitpunkt melden. Sie können uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 Absatz 1 nicht gemeldeten Kleinschaden nachträglich anzeigen, wenn - E.1.4 Gelingt es Ihnen nicht gelingtnicht, den Schaden im Rahmen von E.1.2.2 E.1.3 selbst zu regulieren regulieren, oder - ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw. Ersatz- fahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden istworden, so können Sie uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.3 nicht gemeldeten Schaden nachträglich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen E.1.5 Abweichend von E.1.3 sind Sie gerichtlich geltend gemacht (z. X. Xxxxxverpflichtet, Mahnbescheid), haben Sie uns dies jeden Sach- schaden unverzüglich anzuzeigen, wenn der Anspruch gericht- lich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. E.1.2.4 Das Gleiche gilt im Falle eines obligatorischen Güteverfahrens, eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines selbstständigen Beweisver- fahrens. Aufklärungspflicht E.1.6 Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schaden- ereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen uns und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die Führung erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie haben unsere für die Aufklärung des Rechtsstreits überlas- senSchadenereignisses erforderlichen Weisungen zu befolgen. Wir Schadenminderungspflicht E.1.7 Sie sind berechtigtverpflichtet, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu beauftragensorgen. Diesem müssen Sie Voll- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegenhaben hierbei unsere Weisungen zu befolgen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regu- lieren regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Sie können uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 Absatz 1 nicht gemeldeten Kleinschaden nachträglich anzeigen, wenn - E.1.2.3 Gelingt es Ihnen nicht gelingtnicht, den Schaden im Rahmen von E.1.2.2 selbst zu regulieren regulieren, oder - ist uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw. Ersatz- fahrzeugs Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden istworden, so können Sie uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 nicht gemeldeten Schaden nachträglich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. E.1.2.3 E.1.2.4 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. X. Xxxxxz.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.1.2.4 E.1.2.5 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas- senüberlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll- macht Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. E.1.2.5 E.1.2.6 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. z.B. Widerspruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regu- lieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Sie können uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 Absatz 1 nicht gemeldeten Kleinschaden nachträglich anzeigen, wenn - es Ihnen nicht gelingt, den Schaden im Rahmen von E.1.2.2 selbst zu regulieren oder - uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw. Ersatz- fahrzeugs Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer weite- rer Schaden zur Regulierung gemeldet worden ist. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. E.1.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. X. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.1.2.4 Sie müssen uns Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Führung des Rechtsstreits überlas- senKfz-Versicherung (AKB 2015) Ausgabe 9. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll- macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. Mai 2022 E.1.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid Mahn- bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegeneinle- gen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.

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Anzeige von Kleinschäden. E.1.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR Euro beträgt, selbst regulieren oder regu- lieren regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall Schadensfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. E.1.2.3 Sie können uns bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.1.2.2 Absatz 1 E.2.2 nicht gemeldeten Kleinschaden Schaden nachträglich anzeigen, wenn - es Ihnen nicht gelingt, den Schaden im Rahmen von E.1.2.2 selbst zu regulieren oder - uns hinsichtlich des versicherten Fahrzeugs bzw. Ersatz- fahrzeugs Ersatzfahrzeugs im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden ist. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können Sie bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachmelden. E.1.2.3 E.1.2.4 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z. X. B. Xxxxx, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen. E.1.2.4 E.1.2.5 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas- senüberlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll- macht Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. E.1.2.5 E.1.2.6 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den erforderlichen Rechtsbehelf (z. B. Widerspruch) einlegen. E.1.3.1 Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ihre Schadenanzeige muss von Ihnen unterschrieben sein.

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