Gurtpflicht Musterklauseln

Gurtpflicht. D.1.3.2 Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Gurtpflicht. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich die in Reisebussen gesetzlich vorgeschriebene Gurtpflicht einzuhalten. Nach einer einmaligen entsprechenden Ermahnung durch den Kapitän kann es bei Missachten dieses Punktes zum Ausschluss des Reisenden kommen, vgl. Punkt 1.5.5.
Gurtpflicht. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. A.5.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der Fahrer- schutzversicherung geltend gemacht werden? Die Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns ange- meldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Ent- scheidung in Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
Gurtpflicht. Alle Fahrzeuginsassen haben sich während der Autofahrten anzuschnallen und die Fenster geschlossen zu halten.
Gurtpflicht. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Si- cherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist ge- setzlich erlaubt.
Gurtpflicht. D.1.3.2 Der Fahrer und die Insassen müssen während der Fahrt die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. War zum Unfallzeitpunkt der Sicherheitsgurt nicht im Rahmen der gesetzlichen Vor- schriften angelegt, werden die Leistungen in dem Umfang, wie dies in einem Haftpflichtfall erfolgen würde, gekürzt, höchstens jedoch um 50 %.
Gurtpflicht. Während der praktischen Teile der Veranstaltungen besteht Gurtpflicht. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und auch keine Sicherheits- gurte aufweisen.
Gurtpflicht. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschrie- benen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Gurtpflicht. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Die Mitnahme von Begleitpersonen/Zuschauern ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Es wird max. 1 Begleitperson pro Fahrzeug zugelassen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht zum Training mitgebracht werden. Teilnehmer des Modells „Begleitetes Fahren“ dürfen nur mit einer berechtigten Begleitperson an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen. Die berechtigte Begleitperson während des Trainings, ist bei Anmeldung zu benennen. Mitnahme von Tieren Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Gurtpflicht. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.