Gurtpflicht Musterklauseln

Gurtpflicht. D.1.3.2 Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Gurtpflicht. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich die in Reisebussen gesetzlich vorgeschriebene Gurtpflicht einzuhalten. Nach einer einmaligen entsprechenden Ermahnung durch den Kapitän kann es bei Missachten dieses Punktes zum Ausschluss des Reisenden kommen, vgl. Punkt 1.5.5.
Gurtpflicht. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer während der Fahrt keinen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt hat, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. A.5.1.2.12 Wie lange können Ansprüche aus der Fahrer- schutzversicherung geltend gemacht werden? Die Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist Ihr Anspruch oder der des berechtigten Fahrers bei uns ange- meldet worden, ist die Verjährung bis zum Zugang unserer Ent- scheidung in Textform bei Ihnen oder dem Fahrer gehemmt.
Gurtpflicht. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Si- cherheitsgurt angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist ge- setzlich erlaubt.
Gurtpflicht. Alle Fahrzeuginsassen haben sich während der Autofahrten anzuschnallen und die Fenster geschlossen zu halten.
Gurtpflicht. D.1.3.2 Der Fahrer und die Insassen müssen während der Fahrt die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt haben, es sei denn das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. War zum Unfallzeitpunkt der Sicherheitsgurt nicht im Rahmen der gesetzlichen Vor- schriften angelegt, werden die Leistungen in dem Umfang, wie dies in einem Haftpflichtfall erfolgen würde, gekürzt, höchstens jedoch um 50 %.
Gurtpflicht. Während der praktischen Teile der Veranstaltungen besteht Gurtpflicht. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und auch keine Sicherheits- gurte aufweisen.
Gurtpflicht. Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschrie- benen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Gurtpflicht. Alle Fahrzeuginsassen haben sich während der Autofahrten anzuschnallen und die Fenster geschlossen zu halten. Die Mitarbeiter von APS, insbesondere die Fahrinstruktoren sind uneingeschränkt wei- sungsbefugt. Es sind unbedingt alle Anweisun- gen zu befolgen, damit durch das Verhalten des Teilnehmers nicht andere Personen, er selbst, oder Sachen geschädigt werden. Ver- stöße können zum Ausschluss von der weite- ren Teilnahme und zum Verlust des Versiche- rungsschutzes führen. Die Instruktoren weisen den Teilnehmer nur durch das Gelände bzw. die Strecke. Die angebotenen Veranstaltungen stellen keine Fahrschulveranstaltung dar. Der Teilnehmer ist grundsätzlich für das von ihm geführte Fahrzeug der allein verantwortliche Fahrzeugführer.
Gurtpflicht. Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.