Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Inhaltsverzeichnis Musterklauseln

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Inhaltsverzeichnis. Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz- Versicherung? 11 A A.1.1 Was ist versichert? 11 A.1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt 11 A.1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche 11 A.1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche 11 A.1.1.4 Regulierungsvollmacht 11 A.1.1.5 Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen 11 A.1.1.6 Führen fremder Pkw im Ausland (Mallorca-Deckung) 11 A.1.2 Wer ist versichert? 11 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 11 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 12 A.1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU 12 A.1.4.2 Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) 12 A.1.5 Was ist nicht versichert? 12 A.1.5.1 Vorsatz 12 A.1.5.2 Genehmigte Rennen 12 A.1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs 12 A.1.5.4 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen 12 A.1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen 12 A.1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person 12 A.1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen 12 A.1.5.8 Vertragliche Ansprüche 12 A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie 12 A.1.5.10 Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Pkw (Mallorca-Deckung) 12 A.2 Vollkasko- und Teilkaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 12 A.2.1 Was ist versichert? 12 A.2.1.1 Ihr Fahrzeug 12 A.2.1.2 Beitragsfrei mitversicherte Teile 12 A.2.1.3 Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile 13 A.2.1.4 Xxxxxxxx gegen Beitragszuschlag versicherbare Teile 13 A.2.1.5 Nicht versicherbare Teile 13 A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? 13 A.2.2.1 Brand und Explosion 13 A.2.2.2 Entwendung 13 A.2.2.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung 13 A.2.2.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art 13 A.2.2.5 Glasbruch 13 A.2.2.6 Kurzschluss an der Verkabelung 14 A.2.2.7 Tierbiss 14 A.2.2.8 Lawinen 14 A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung versichert? 14 A.2.3.1 Ereignisse der Teilkaskoversicherung 14 A.2.3.2 Unfall 14 A.2.3.3 Mut- oder böswillige Handlungen 14 A.2.4 Wer ist versichert? 14 A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 14 A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? 14 A.2.6.4 Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls 14 A.2.6.5 Kostenübernahme bei Schlüssel- oder Schlossaustausch bei Pkw 14 A.2.6.6 Erstattung von Zulassungs- und Überführungskosten 14 A.2.6.7 Was versteht man unter Totalschaden? 15 A.2.6.8 Was versteht man unter Wiederbesc...
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Inhaltsverzeichnis. D.2.4 X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen 12 A.1.1 Was ist versichert? 12 A.1.2 Wer ist versichert? 13 A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 13 A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 13 A.1.5 Was ist nicht versichert? 13 A.1.6 Eigenschäden bei Pkw 14 A.1.7 Auslandschadenschutz – für Schäden, die Ihnen ein anderer im Ausland zugefügt hat 14 A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug 16 A.2.1 Was ist versichert? 16 A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? 17 A.2.3 Wer ist versichert? 19 A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 19 A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? 19 A.2.6 Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe 24 A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 24 A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? 24 A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? 24 A.3 Kfz-Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung 25 A.3.1 Was ist versichert? 25 A.3.2 Wer ist versichert? 25 A.3.3 Versicherte Fahrzeuge 25 A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 25 A.3.5 Begriffe 25 A.3.6 Hilfe bei Panne, Unfall und Diebstahl 26 A.3.7 Weitere Leistungen ab 50 km Entfernung 26 A.3.8 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise 27 A.3.9 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise 28 A.3.10 Was ist nicht versichert? 30 A.3.11 Leistungskürzung, Abtretung 30 A.3.12 Verpflichtung Dritter 30

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  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung (Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder Verletzung außervertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 8.2 Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso gilt der Haftungsausschluss nicht, wenn wir vertragswesentliche Pflichten schuldhaft verletzen und dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird oder wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. In diesen Fällen ist unsere Haftung aber auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 8.3 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 und Abs. 2 können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Garantien oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.