Common use of Anzeigepflicht von Schäden Clause in Contracts

Anzeigepflicht von Schäden. Die Frist für die Anzeige von Schäden gegenüber dem Versicherer beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Schäden der Versiche- rungsabteilung oder dem Versicherungssachbearbeiter des Versiche- rungsnehmers bekannt geworden sind. Der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass die jeweils zuständigen Stellen des Betriebes die erforderlichen Meldungen an die Versicherungsabteilung oder den Versicherungssachbearbeiter unverzüglich erstatten. Diese sind zur unverzüglichen Weitergabe an den Versicherer verpflichtet.

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