Arbeitsmarktsituation Musterklauseln

Arbeitsmarktsituation. Anhaltspunkte zur Arbeitsmarktsituation bieten die einschlägigen Statistiken der Bundes- agentur für Arbeit. Abbildung 27 stellt für die Berufsgruppe „Fahrzeugführung im Eisen- bahnverkehr“ für den Zeitraum von Januar 2012 bis einschließlich Juni 2016 die zahlen- mäßige Entwicklung der Arbeitslosen und der gemeldeten offenen Stellen in Deutschland sowie die Vakanzzeiten dar. Demnach bestand während des gesamten Betrachtungszeit- raums ein Überangebot an offenen Stellen im Vergleich zu den Arbeitslosenzahlen. Die Anzahl der offenen Stellen stieg zwischen Januar 2012 und September 2015 kontinuier- lich an und erreichte im September 2015 mit 627 ihren Höhepunkt. Seitdem war eine rückläufige Entwicklung zu beobachten. Im Juni 2016 waren deutschlandweit 544 offene Stellen für Schienenfahrzeugführer bei der Bundesagentur für Arbeit registriert. Den offe- nen Stellen standen zuletzt 231 Arbeitslose gegenüber. Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2016 wurde errechnet, dass auf 100 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen 56 Arbeitslose kamen. Im Zeitverlauf hat sich das Verhältnis deutlich verändert. Während im Januar 2012 auf 100 Arbeitsstellen noch 75 Arbeitslose kamen, waren es im Juni 2016 lediglich rund 43 Arbeitslose. Aus Arbeitgebersicht hat sich somit das Verhältnis für die Stellenbesetzung verschlechtert. Die Zahl der Arbeitslosen befand sich bis Mai 2014 auf einem relativ konstanten Niveau, folgte jedoch ab Juni 2014 einem Aufwärtstrend. Im Juni 2014 wurden insgesamt 231 Personen arbeitslos gemeldet. Die Fachkräfteengpassana- lyse der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016 ergab, dass die durchschnittliche abge- schlossene Vakanzzeit der Schienenfahrzeugführer 177 Tage dauerte. Dieser Wert lag 97,0 Prozent über dem Bundesdurchschnitt über alle Berufe. Somit gehören Schienen- fahrzeugführer weiterhin zu den Berufen mit der höchsten abgeschlossenen Vakanzzeit. Die Vakanzzeit gibt die Anzahl der verstrichenen Tage bis zur Besetzung bzw. Stornie- rung einer sozialversicherungspflichtigen Stelle an. Arbeitslose, Arbeitsuchende und offene Stellen 700 700 600 600 500 500 400 400 300 300 200 200 100 100 0 0 abgeschlossene Vakanzzeit Stellenbestand Arbeitslose Jan 12 Mrz 12 Mai 12 Jul 12 Sep 12 Nov 12 Jan 13 Mrz 13 Mai 13 Jul 13 Sep 13 Nov 13 Jan 14 Mrz 14 Mai 14 Jul 14 Sep 14 Nov 14 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsmarktstatistik, Fachkräfteengpassanalyse). Eigene Darstellung. Abbildu...
Arbeitsmarktsituation. Anhaltspunkte zur Beurteilung der Arbeitsmarktsituation bieten einschlägige Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Abbildung 6 stellt für die Berufsgruppe „Kaufmann/-frau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen“ für den Zeitraum von Januar 2012 bis ein- schließlich August 2016 die zahlenmäßige Entwicklung der Arbeitslosen, Arbeitsuchen- den und gemeldeten offenen Stellen in Deutschland dar. Der wachsende KEP-Markt hat- te einen erhöhten Fachkräftebedarf zur Folge. Dies spiegelte sich in einer steigenden Anzahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen für Kaufleute für KEP- Dienstleistungen wider. Die Zahlen der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden gingen seit dem Juli 2012 stark zurück. Waren im August 2012 noch 184 Personen als arbeitsuchend mit dem Zielberuf Kaufmann/-frau für KEP-Dienstleistungen gemeldet, reduzierte sich de- ren Anzahl auf 96 Personen im August 2016; eine Abnahme um rund 52 Prozent. Zwar übertraf während des gesamten Beobachtungszeitraums die Zahl der Arbeitsuchenden das Stellenangebot, allerdings lag die Zahl der offenen Stellen im Zeitraum von Oktober 2014 bis April 2015 Stellen zeitweise sogar über der Zahl der arbeitslos gemeldeten Per- sonen. Im August 2016 waren insgesamt 21 offene Stellen, 60 Arbeitslose und 96 Arbeit- suchende gemeldet. 200 offene Stellen Arbeitslose Arbeitsuchende Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigungsstatistik). Arbeitslose, Arbeitsuchende, offene Stellen
Arbeitsmarktsituation. Die Arbeitsmarktsituation für Beschäftigte in den Berufen der Lagerwirtschaft kann an- hand der durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Statistik analysiert werden. Abbildung 30 stellt die Analyseergebnisse bezüglich der gemeldeten offenen Stellen, der Anzahl der Arbeitslosen sowie der Arbeitsuchenden grafisch dar. Demnach wurde seit der letzten Berichterstattung im Jahr 2015 ein deutlicher Anstieg an offenen Stellen für Fachkräfte in der Lagerwirtschaft gemeldet. Seit Beginn des Beobachtungszeitraums im Januar 2012 wurde eine Annäherung der Kurven der drei abgebildeten Größen beobach- tet. Während sich die Anzahl an offenen Stellen in der Berufsgruppe „5131 Berufe in der Lagerwirtschaft“ deutlich positiv entwickelte, reduzierte sich – trotz saisonaler Schwan- kungen – die Zahl der Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden. Deutschlandweit waren im September 2017 19.403 offene Stellen für Fachkräfte in der Lagerwirtschaft gemeldet; ihnen standen 25.626 als arbeitslos bzw. 45.767 als arbeitsuchend gemeldete Personen gegenüber. Die abgeschlossene Vakanzzeit25 (blaue Säulen der Abbildung 30) lag im August 2017 bei 76 Tagen. Die Dauer bis zur Besetzung einer offenen Stelle ist in der Vergangenheit deutlich gestiegen: lag die abgeschlossene Vakanzzeit im August 2015 noch bei 67 Tagen, betrug sie im darauf folgenden Jahr bereits 78 Tage. Demnach dürfte sich die Problematik, vakante Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzten, verschärft haben. Arbeitslose, Arbeitsuchende und offene Stellen – Berufe in der Lagerwirtschaft 25 Die abgeschlossene Vakanzzeit beschreibt die Zeit vom gewünschten Besetzungstermin einer offenen Stelle bis zur Besetzung durch Vermittlung, anderweitige Besetzung oder Stornierung (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). 700 70.000 600 60.000 500 50.000 400 40.000 300 30.000 200 20.000 100 10.000 0 0 abgeschlossene Vakanzzeit Arbeitslose Arbeitsuchende Offene Stellen Jan 12 Apr 12 Jul 12 Okt 12 Jan 13 Apr 13 Jul 13 Okt 13 Jan 14 Apr 14 Jul 14 Okt 14 Jan 15 Apr 15 Jul 15 Okt 15 Jan 16 Apr 16 Jul 16 Okt 16 Jan 17 Apr 17 Jul 17 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsmarktstatistik). Eigene Darstellung. Um die Arbeitsmarktsituation der Beschäftigten der unterschiedlichen Anforderungsni- veaus in der Berufsgruppe „513 Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag“ voll- ständig abzubilden, bedarf es der Analyse des Arbeitsmarktes für unterschiedliche Quali- fikationsniveaus (siehe Abbildung 31). Der Großteil – mehr als 60 Prozent – der s...
Arbeitsmarktsituation. Anhaltspunkte zur Beurteilung der Arbeitsmarktsituation bieten die einschlägigen Statisti- ken der Bundesagentur für Arbeit. Abbildung 15 stellt für die Berufsgruppe „Speditions- und Logistikkaufleute“ für den Zeitraum von Januar 2012 bis einschließlich August 2016 die zahlenmäßige Entwicklung der Arbeitslosen, der Arbeitsuchenden und der gemelde- ten offenen Stellen in Deutschland dar. Während des gesamten Beobachtungszeitraums wurde ein Überschuss an Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden im Vergleich zum angebo- tenen Stellenbestand verzeichnet. Die Anzahl der offenen Stellen entwickelte sich seit Ju- li 2014 zunehmend positiv. Die Zahl der Arbeitsuchenden stieg von Januar 2012 bis Mai 2014 überwiegend an. Ab Juni 2014 folgte sie einer negativen Entwicklung, sodass sich die Zahl der Arbeitsuchenden tendenziell reduzierte. Die Zahl der Arbeitslosen war ab Juni 2014 ebenfalls rückläufig. Im August 2016 waren deutschlandweit 3.299 offene Stel- len für Speditionskaufleute bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Ihnen standen 5.863 Arbeitslose bzw. 10.202 Arbeitsuchende gegenüber; auf 100 Arbeitsstellen kamen rein rechnerisch 177 Arbeitslose bzw. 309 Arbeitsuchende. Im August 2016 wurde aus Arbeitnehmersicht eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktsituation im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Die Anzahl der offenen Stellen stieg um rund 19,5 Prozent; die Arbeitslosenzahl sank um rund 14,0 Prozent und die Zahl der Arbeitsuchenden reduzierte sich um 8,7 Prozent. Laut dem DEKRA Arbeitsmarktreport1 suchten im Jahr 2015 im Vergleich zu anderen Branchen, die ebenfalls Kaufleute beschäftigen, Transport- und Logistikdienstleister verstärkt kaufmännisches Personal. Rund 23,4 Prozent der 350 aus- gewerteten Stellenanzeigen stammten von Arbeitgebern aus dem Bereich Güterverkehr und Logistik. Bezüglich der befristeten Arbeitsverhältnisse liefern die Daten des Statisti- schen Bundesamtes Hinweise auf die Größenordnung. Der Wirtschaftszweig „522 Er- bringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr“ umfasst unter anderem die Ar- beitsverhältnisse in Speditionen sowie in Schiffsmaklerbüros und -agenturen. Demnach betrug die Befristungsquote im Jahr 2015 rund 8,8 Prozent; rund 3,2 Prozent weniger als im Jahr 2013; dem Zeitpunkt der letzten Erhebung. Arbeitslose, Arbeitsuchende und offene Stellen 1 Siehe hierzu und im Folgenden DEKRA Media GmbH (2015). 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 offene Stellen Arbeitslose Arbeitsuchende Quelle: Bundesagentur für Arbeit...
Arbeitsmarktsituation. Die Arbeitsmarktsituation für Fachkräfte für KEP-Dienstleistungen entwickelte sich zuletzt positiv (siehe Abbildung 47). Seit Xxxx 2015 ging die Zahl der Arbeitsuchenden beson- ders dynamisch zurück. Im Xxxx 2015 waren 5.641 Personen arbeitsuchend gemeldet; im Xxxx 2017 waren es 4.153 Personen und im September 2017 lediglich 3.968 Perso- nen. Die Arbeitslosenzahl reduzierte sich im Beobachtungszeitraum ebenfalls – jedoch weniger dynamisch. Der Bestand an offenen Stellen für Fachkräfte für KEP-Dienst- leistungen wuchs seit Xxxx 2015 trotz saisonaler Schwankungen spürbar. Waren im Xxxx Arbeitslose, Arbeitsuchende und offene Stellen

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  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Verantwortung Die Verwaltungsratsmitglieder (deren Namen im Abschnitt „Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft“ im Prospekt aufgeführt sind) übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und diesem Prospektnachtrag enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die alle angemessene Sorgfalt darauf verwendet haben, dies sicherzustellen) stimmen die in diesem Prospektnachtrag enthaltenen Angaben, wenn sie zusammen mit dem Prospekt (in der durch diesen Prospektnachtrag ergänzten, geänderten oder erweiterten Fassung) gelesen werden, mit den Tatsachen zum Stand dieses Prospektnachtrags überein und lassen nichts aus, was die Bedeutung der Angaben beeinträchtigen könnte.

  • Geheimhaltung, Datenschutz 1. Alle durch den Auftraggeber zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen insbes. auch Marktdaten, Entwicklungen und Eigenschaften von Produkten sowie Kundenbeziehungen sind, sofern sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftragnehmers nur solchen Personen bekannt gemacht werden, die sie zur Auftragserfüllung benötigen und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind alle von ihm stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverzüglich und vollständig an ihn zurückzugeben oder zu vernichten. 3. Erzeugnisse, die nach vom Auftraggeber entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach seinen vertraulichen Angaben oder mit seinen Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. 4. Überlassene Gegenstände, wie Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen wie Modelle, Werkzeuge, Dias, Reinzeichnungen etc. bleiben Eigentum des Auftraggebers und dürfen ohne seine Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden; sie sind dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. 5. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte an solchen Informationen, Erzeugnissen und überlassenen Gegenständen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken etc.) vor. 6. Beim Zugriff auf personenbezogene Daten sind die geltenden Datenschutzvorschriften, z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einzuhalten. 7. Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und andere Schutzmaßnahmen für die ordnungsgemäße Sicherheit aller Informationen oder Daten des Auftraggebers implementiert und unterhält. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen Cyber- Sicherheits- Vorfall, der den Zugang zu Daten oder Informationen des Auftraggebers betrifft, zu informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 12 Stunden nachdem der Auftragnehmer den Cyber- Sicherheits-Vorfall entdeckt. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und schadlos zu stellen, sofern diese durch Informations- oder Cyber-Sicherheitsvorfälle des Informations- systems des Auftragnehmers verursacht wurden. Der Auftragsnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Datenverluste, -beschädigungen und sonstige Schäden, die durch Informations- oder Cyber- Sicherheitsvorfälle des Informationssystems des Auftragnehmers sowie Dummheit, Falschbedienung, Vorsatz verursacht wurden.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.