Arbeitsverträge bei Einrichtungsbewilligungen. Die Bewilligungsempfängerin (Ziff. 2.2.2 - 2.2.4) stellt das Personal ein und tritt als Ar- beitgeber im Sinne des Gesetzes auf. Es wird ein Arbeitsvertrag nach den an der Einrichtung geltenden Regelungen unter Be- achtung und Einhaltung dieser Verwendungsrichtlinien geschlossen.
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Arbeitsverträge bei Einrichtungsbewilligungen. Die Bewilligungsempfängerin (Ziff. 2.2.2 - 2.2.4) stellt das Personal ein und tritt als Ar- beitgeber im Sinne des Gesetzes auf. Es wird ein Arbeitsvertrag nach den an der Einrichtung geltenden Regelungen unter Be- achtung und Einhaltung dieser Verwendungsrichtlinien geschlossen.
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Samples: Förderverträge, Fördervertrag
Arbeitsverträge bei Einrichtungsbewilligungen. Die Bewilligungsempfängerin (Ziff. 2.2.2 - 2.2.4) stellt das Personal ein und tritt als Ar- beitgeber im Sinne des Gesetzes auf. Es wird ein Arbeitsvertrag nach den an der Einrichtung geltenden Regelungen unter Be- achtung und Einhaltung dieser Verwendungsrichtlinien geschlossen. Der Arbeitsvertrag muss das DFG-Geschäftszeichen des konkreten geförderten DFG-Projekts enthalten und die Art der Tätigkeit benennen.
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Samples: Fördervertrag
Arbeitsverträge bei Einrichtungsbewilligungen. Die Bewilligungsempfängerin (Ziff. Ziffer 2.2.2 - 2.2.4) stellt das Personal ein und tritt als Ar- beitgeber im Sinne des Gesetzes auf. Es wird ein Arbeitsvertrag nach den an der Einrichtung geltenden Regelungen unter Be- achtung und Einhaltung dieser Verwendungsrichtlinien geschlossen.
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Samples: Förderverträge