Archivierung bei belegloser Dokumentation. Beim beleglosen Dokumentationsverfahren werden die in elektronischer Form eingegangenen Dokumentationen in elektronischer Form gespeichert. Für die Archivierung der elektronischen Daten gilt, dass - die Datensätze gemäß den Standards der elektronischen Datenarchivierung im Sozialver- sicherungssektor auf einem dazu geeigneten und gesetzlich erlaubten Medium zu spei- chern sind; - die Datensätze mit einem Read-Only-Schutz zu speichern sind; - die unzulässig übermittelten Datenträger (Diskette, CD-ROM, DVD) nicht archiviert, son- dern zeitnah vernichtet werden müssen.
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Archivierung bei belegloser Dokumentation. Beim beleglosen Dokumentationsverfahren werden die in elektronischer Form eingegangenen eingegange- nen Dokumentationen in elektronischer Form gespeichert. Für die Archivierung der elektronischen elektroni- schen Daten gilt, dass - die Datensätze gemäß den Standards der elektronischen Datenarchivierung im Sozialver- sicherungssektor Sozial- versicherungssektor auf einem dazu geeigneten und gesetzlich erlaubten Medium zu spei- chern speichern sind; - die Datensätze mit einem Read-Only-Schutz zu speichern sind; - die unzulässig übermittelten Datenträger (Diskette, CD-ROM, DVD) nicht archiviert, son- dern zeitnah vernichtet werden müssennach erfolgreicher Datenzuordnung 6 Jahre aufbewahrt und im Anschluss vernichtet.
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