Art der Anlieferung und Versand. (§ 6) 7.1 Die Lieferungen sind nach den Angaben im Auftragschreiben des Auftraggebers und auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. 7.2 Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den Versand entste- henden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen von Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebüh- ren usw. und etwaige am Herstellungs- oder Auslieferungsort anfallende Ortsfrachten und örtliche Ge- bühren (Anschluss-, Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes ver- einbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 7.3 Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. Zusätzliche Ge- bühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart worden ist. 7.4 Die Kosten für die Hin- und Rückbeförderung von Werkzeugen und Geräten, die für einen Aufbau bei der Empfangsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 7.5 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Köln Für Die Ausführung Von Leistungen (Vol/B Zvb), Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen
Art der Anlieferung und Versand. (VOL/B § 6)) zu § 6
7.1 Die Lieferungen sind 1. Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstände nach den Angaben im Auftragschreiben des Auftraggebers und zu versen- den.
2. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Soweit Entlade- oder Transportgerät erforderlich ist, hat der Auftragnehmer hierfür auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
7.2 3. Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den Versand entste- henden ent- stehenden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen von Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebüh- ren Zähl- gebühren usw. und etwaige am Herstellungs- oder Auslieferungsort anfallende Ortsfrachten und örtliche Ge- bühren ört- liche Gebühren (Anschluss-, Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes ver- einbart an- deres vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.3 4. Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. Zusätzliche Ge- bühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart worden ist.
7.4 Die Kosten für die Hin- und Rückbeförderung von Werkzeugen und Geräten, die für einen Aufbau bei der Empfangsstelle gebraucht werden, Wertsendun- gen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.5 Wird in gemieteten Behältern geliefert5. Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, so hat wenn eine solche Beför- derung vereinbart worden ist.
6. Die Kosten für die Beförderung von Werkzeugen und Geräten, die für einen Aufbau bei der AuftragnehmerVerwen- dungsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebührendurch den Preis für die Leis- tung abgegolten.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Art der Anlieferung und Versand. (§ 6)
7.1 Die Lieferungen sind nach den Angaben im Auftragschreiben Auftragsschreiben des Auftraggebers und auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern.
7.2 Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den Versand entste- henden entstehenden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen von Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebüh- ren Zählgebühren usw. und etwaige am Herstellungs- oder Auslieferungsort anfallende Ortsfrachten und örtliche Ge- bühren Gebühren (Anschluss-, Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes ver- einbart vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.3 Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- Einschreibe- und Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. Zusätzliche Ge- bühren Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart worden ist.
7.4 Die Kosten für die Hin- und Rückbeförderung von Werkzeugen und Geräten, die für einen Aufbau bei der Empfangsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten.
7.5 Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
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