Common use of Art, Umfang und Dauer der Leistungen Clause in Contracts

Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Samples: Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung

Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen berufskund- lichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Samples: Unfallversicherung

Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 3.2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen Leis- tungen unseres medizinisch-berufskundli- chen berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes Reintegrati- onsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister wird auf der Grundlage der medizinischen medizini- schen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten erar- beiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/schulischen/ beruflichen Rehabilitation begleiten. Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen besonderen Reha-Maßnahmen entstehen (z. B. psychologische Betreuung nach Unfall), werden bis zu einem Betrag von maximal 10.000 Euro je Unfallereignis über- nommen. 2.2 3.2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen medizinischbe- rufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Reintegrationsdienstes Fortschritte hinsichtlich hinsicht- lich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten versi- cherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls Unfalles das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 3.2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 3.2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/medizinischen/ sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes Reintegrati- onsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes Ver sicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Samples: Gruppen Unfallversicherung

Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen berufskund- lichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde.wurde.‌ 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 20.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 10.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in DeutschlandDeutschland und Österreich. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Auslandsauf- enthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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Art, Umfang und Dauer der Leistungen. 2.1 Die versicherte Person kann bei Vorliegen der Voraussetzung die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundli- chen berufskund- lichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes in Anspruch nehmen. Der von uns ausgewählte Dienstleister – wird auf der Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person die grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen und – bei Bedarf umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung erarbeiten und kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleiten. 2.2 Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung sind insbesondere abhängig von der Art der Verletzung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrations- dienstes Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen, schulischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zu erwarten sind. Wir übernehmen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000 20.000 EUR je Versicherungsfall die Kosten – für die Reha-Leistungen unseres medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Reintegrationsdienstes. – einer notwendigen Heilbehandlung im stationären und ambulanten Bereich. Besteht unfallbedingt die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung oder der Versorgung mit anderen Hilfsmitteln, ersetzen wir die dadurch entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 10.000 EUR je Versicherungsfall. Als Voraussetzung für den Ersatz der Kosten gilt jeweils, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Die sonstigen Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen selbst entstehen, werden nicht übernom- men. Die Reha-Leistungen enden spätestens drei Jahre nach dem Unfall der versicherten Person. Bei Personen, die bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich dieser Zeitraum von drei auf fünf Jahre nach dem Unfall. 2.3 Die Reha-Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von uns oder vom eingeschalteten Beratungs- und Reintegrationsdienst vorgeschlagen wurde. 2.4 Mit der Erbringung der Reha-Leistungen ist eine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag nicht verbunden, da aus medizinischen/sozialen Gründen mit der Einschaltung des Beratungs- und Reintegrationsdienstes nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.

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