Art und Voraussetzung der Leistungen. 3.1.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall – Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Ret- tungsdiensten oder – Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, oder – Mehraufwendungen bei der Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, oder – im Ausland zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitrei- senden Partner entstanden. Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. 3.1.1.2 Bei einem Unfall im Ausland organisieren wir medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland mit einem geeigneten Transportmittel und übernehmen hierfür die erforderlichen Kosten. Dies schließt notwendige An- und Abtransporte zum Flughafen und die Anmeldung im Zielkrankenhaus ein. 3.1.1.3 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt – im Inland, ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. – im Ausland, ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder wir organisieren die Überführung an einen Bestattungsort in Deutschland, inklusive aller notwendigen Dokumente, und übernehmen hierfür die Kosten. 3.1.1.4 Wir nehmen 24 Stunden, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, Unfallmeldungen entgegen. Bei einem Unfall im Ausland stehen wir Ihnen – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – telefonisch – über unsere Notruf- und Servicezentrale zur Verfügung. Wir bedienen uns dazu von uns beauftragter qualifizierter Dienstleister. In der Zentrale arbeitet ausschließlich medi- zinisch ausgebildetes Personal. 3.1.1.5 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
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Samples: Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Art und Voraussetzung der Leistungen. 3.1.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall – Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Ret- tungsdiensten oder – Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, oder – Mehraufwendungen bei der Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, oder – im Ausland zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitrei- senden Partner entstanden. Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
3.1.1.2 Bei einem Unfall im Ausland organisieren wir medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland oder Österreich mit einem geeigneten Transportmittel und übernehmen hierfür die erforderlichen Kosten. Dies schließt notwendige An- und Abtransporte zum Flughafen und die Anmeldung im Zielkrankenhaus ein.
3.1.1.3 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt – im Inland, ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. – im Ausland, ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder wir organisieren die Überführung an einen Bestattungsort in DeutschlandDeutschland oder Österreich, inklusive aller notwendigen Dokumente, und übernehmen hierfür die Kosten.
3.1.1.4 Wir nehmen 24 Stunden, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, Unfallmeldungen entgegen. Bei einem Unfall im Ausland stehen wir Ihnen – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – telefonisch – über unsere Notruf- und Servicezentrale zur Verfügung. Wir bedienen uns dazu von uns beauftragter qualifizierter Dienstleister. In der Zentrale arbeitet ausschließlich medi- zinisch ausgebildetes Personal.
3.1.1.5 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
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Samples: Unfallversicherung
Art und Voraussetzung der Leistungen. 3.1.1.1 Der versicherten Person sind nach einem Unfall – Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Ret- tungsdiensten oder – Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik, oder – Mehraufwendungen bei der Rückkehr zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anord- nung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, oder – im Ausland zusätzliche Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitrei- senden Partner – Kosten für medizinisch notwendige Dekompressions-Behandlungen entstanden. Einem Unfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
3.1.1.2 Bei einem Unfall im Ausland organisieren wir medizinisch notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland mit einem geeigneten Transportmittel und übernehmen hierfür die erforderlichen Kosten. Dies schließt notwendige An- und Abtransporte zum Flughafen und die Anmeldung im Zielkrankenhaus ein.
3.1.1.3 Stirbt die versicherte Person unfallbedingt – im Inland, ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz. – im Ausland, ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder wir organisieren die Überführung an einen Bestattungsort in Deutschland, inklusive aller notwendigen Dokumente, und übernehmen hierfür die Kosten.
3.1.1.4 Wir nehmen 24 Stunden, auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, Unfallmeldungen entgegen. Bei einem Unfall im Ausland stehen wir Ihnen – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – telefonisch – über unsere Notruf- und Servicezentrale zur Verfügung. Wir bedienen uns dazu von uns beauftragter qualifizierter Dienstleister. In der Zentrale arbeitet ausschließlich medi- zinisch ausgebildetes Personal.
3.1.1.5 Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxx, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
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Samples: Unfallversicherung