Au-Pairs. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson von Au- Pairs (einschließlich Schäden aus dieser Tätigkeit) gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die Tätigkeit als Au Pair von den zuständigen Behörden erteilt wurden. 2.6.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmers. 2.6.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers gemäß dem Sozialversicherungsgesetzbuch VII handelt. 2.6.3 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Au-Pairs gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Au-Pairs. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson von Au- Au-Pairs (einschließlich Schäden aus dieser Tätigkeit) gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte Personen dieses Vertrages sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die Tätigkeit als Au Pair von den zuständigen Behörden erteilt wurden.
2.6.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers.
2.6.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers gemäß dem Sozialversicherungsgesetzbuch VII handelt.
2.6.3 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Au-Pairs gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Au-Pairs. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht als Privatperson Privat- person von Au- Au-Pairs (einschließlich Schäden aus dieser Tätigkeit) gegenüber Dritten, die nicht mitversicherte Personen dieses Vertrages Vertra- ges sind. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass die gesetzlich ge- setzlich erforderlichen Genehmigungen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und die Tätigkeit als Au Pair von den zuständigen Behörden erteilt wurden.
2.6.1 Die Mitversicherung beginnt mit der Eingliederung in den Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers. Sie endet mit dem Ausscheiden aus dem Haushalt des Versiche- rungsnehmersVersicherungsnehmers.
2.6.2 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb Be- trieb des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialversicherungsgesetzbuch Sozialversicherungs- gesetzbuch VII handelt.
2.6.3 Leistungen aus einer Privathaftpflichtversicherung der Au-Pairs gehen diesem Versicherungsschutz voraus.
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Samples: Versicherungsvertrag