Audit-Kategorien Musterklauseln

Audit-Kategorien. Für Sammelstellen und Sammelstellen: Das WEEELABEX-Audit findet in einem vierjährigen Zyklus statt. Die Gültigkeit der Zertifizierung beträgt 48 Monate (vier Jahre) ab dem Datum der Zertifizierung. Die WEEELABEX- Betreiberzertifizierung wird so lange aufrechterhalten, wie der Betreiber einen positiven Auditbericht (nach einem allgemeinen Audit oder einem Überwachungsaudit) erhält und die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen und die Anforderungen dieses Leitfadens erfüllt werden. Für Logistikeinrichtungen: Das WEEELABEX-Audit findet in einem Zweijahreszyklus statt. Die Gültigkeit der Zertifizierung beträgt 24 Monate (zwei Jahre) ab dem Datum der Zertifizierung. Die WEEELABEX- Betreiberzertifizierung wird so lange aufrechterhalten, wie der Betreiber einen positiven Auditbericht (nach einem allgemeinen Audit oder einem Überwachungsaudit) erhält und die in diesem Dokument festgelegten Bedingungen und die Anforderungen dieses Leitfadens erfüllt werden. Für Sammelstellen und Sammelstellen: JAHR EINS JAHR DREI Außergewöhnliche Audits Einhaltung allgemeiner Einhaltung allgemeiner Erweiterungen oder und rechtlicher und rechtlicher Änderungen des Vorschriften und Vorschriften und Anwendungsbereichs Dokumentenmanagement Dokumentenmanagement Materialannahme, Handhabung, Lagerung und Sortierung Materialannahme, Handhabung, Lagerung und Sortierung Unerwartete Prüfungen von Bescheiden Schulung, Schulung, Anlagensicherheit und Anlagensicherheit und Notfallplanung Notfallplanung Besuche zur Transport Transport Mängelbeseitigung (Re- Elektro- und Elektronik- Elektro- und Elektronik- Audits) Altgeräte, die für die Altgeräte, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung Vorbereitung zur Wiederverwendung Berufungsaudits geeignet sind geeignet sind Dokumentation Dokumentation Überprüfung der durchgeführten Abhilfemaßnahmen Für Logistikeinrichtungen: JAHR EINS JAHR ZWEI Außergewöhnliche Audits Einhaltung allgemeiner und rechtlicher Vorschriften und Dokumentenmanagement Materialannahme, Handhabung, Lagerung und Sortierung Schulung, Anlagensicherheit und Notfallplanung Transport Elektro- und Elektronik- Altgeräte, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung geeignet sind Dokumentation Der Schwerpunkt lag auf den Problemen der Priorität 1 und früheren Nichtkonformitäten. Erweiterungen oder Änderungen des Anwendungsbereichs Unerwartete Prüfungen von Bescheiden Besuche zur Mängelbeseitigung (Re- Audits) Berufungsaudits
Audit-Kategorien. Das WEEELABEX-Audit findet in einem zweijährigen Zyklus statt - im ersten Jahr wird ein allgemeines Audit und im zweiten Jahr ein Überwachungsaudit durchgeführt. Nach dem Überwachungsaudit kehrt der Auditzyklus zum allgemeinen Audit im ersten Jahr zurück (ohne Begrenzung). Siehe Abschnitt 4.4 des B04 WEEELABEX-Leitfadens. Es gibt mehrere Prüfungskategorien (im Prüfzyklus des ersten und zweiten Jahres), die im Folgenden beschrieben werden. Normale Audits finden zu bestimmten Zeiten statt, außergewöhnliche Audits bei Bedarf. Bei erheblichen Mängeln in der Vorbereitung des (angehenden) WEEELABEX-Betreibers, die dazu führen, dass die Hauptaudittätigkeit nicht ohne Änderungen der gesetzlichen Genehmigung fortgesetzt werden kann, oder bei erkennbaren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Mitglieder des Auditteams oder wenn Anreize angeboten werden, bricht der leitende WEEELABEX-Auditor das Auditverfahren ab und informiert den (angehenden) WEEELABEX-Betreiber über seine Entscheidung, wobei er dem (angehenden) WEEELABEX-Betreiber die Möglichkeit gibt, die Mängel vor einem vollständigen Audit zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt zu beheben. Die Dauer der einzelnen Audits ist in Abschnitt 4.5 und Anhang 1 des B04 WEEELABEX-Leitfadens festgelegt.
Audit-Kategorien. Das WEEELABEX-Audit findet in einem zweijährigen Zyklus statt - im ersten Jahr wird ein allgemeines Audit und im zweiten Jahr ein Überwachungsaudit durchgeführt. Nach dem Überwachungsaudit kehrt der Auditzyklus zum allgemeinen Audit des ersten Jahres zurück (ohne Begrenzung). Siehe das Dokument AT02TR WEEELABEX Attestation Eligibility and Guideline for Treatment and Preparing for Re-use Operators - NON-ACCREDITED ATTESTATION. Es gibt mehrere Prüfungskategorien (im Prüfzyklus des ersten und zweiten Jahres), die im Folgenden beschrieben werden. Normale Audits finden zu bestimmten Zeiten statt, außergewöhnliche Audits bei Bedarf. Bei erheblichen Mängeln in der Vorbereitung des (angehenden) WEEELABEX-Betreibers, die dazu führen, dass die Hauptaudittätigkeit nicht ohne Änderungen der gesetzlichen Genehmigung fortgesetzt werden kann, oder bei erkennbaren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Mitglieder des Auditteams oder wenn Anreize angeboten werden, bricht der leitende WEEELABEX-Auditor das Auditverfahren ab und informiert den (angehenden) WEEELABEX-Betreiber über seine Entscheidung, wobei er dem (angehenden) WEEELABEX-Betreiber die Möglichkeit gibt, die Mängel vor einem vollständigen Audit zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt zu beheben. Die Dauer der einzelnen Audits ist in dem Dokument AT02TR WEEELABEX Attestation Eligibility and Guideline for Treatment and Preparing for Re-use Operators - NON-ACCREDITED ATTESTATION festgelegt.

Related to Audit-Kategorien

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und