Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen Musterklauseln

Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. EXASOL wird alle ihr im Rahmen der Consulting-Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und insbesondere dafür Sorge tragen, dass Dritte in diese nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung des Vertragspartners zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Exasol wird alle ihr im Rahmen der Consulting-Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und insbesondere dafür Sorge tragen, dass Dritte in diese nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung des Vertragspartners zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Der Reseller/Exasol wird alle ihr im Rahmen der Consulting-Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und insbesondere dafür Sorge tragen, dass Dritte in diese nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung des Endnutzers zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterla- gen ordnungsgemäß aufzubewahren und dem Auftraggeber sowie dem Vertragspartner zur Umset- zung des Projekts „Training for Digital Skills“ nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. 1 Unterlagen, die conlexia im Rahmen ihrer Tätigkeit vom Kunden erhalten hat, wird sie sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufbewahren. 2 Nach Beendigung des jeweiligen Einzelprojektes werden die Unterlagen jeweils an den Kunden zurückgegeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. EXACloud wird alle ihr im Rahmen der Consulting-Leistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahren und insbesondere dafür Sorge tragen, dass Dritte in diese nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung des Vertragspartners zurückzugeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Der AN verpflichtet sich, alle ihm durch den AG zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages, unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. Ergänzend besteht die Möglichkeit, weitere Vereinbarungen zu definieren und in diesem Vertrag einzubinden.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer der Vereinbarung auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. 1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. 2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Verantwortlichen – spätestens mit Beendigung des Nutzungsvertrags– hat der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Verantwortlichen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. 3. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragsverarbeiter entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Verantwortlichen übergeben.
Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen. 14.1 Das Unternehmen ist verpflichtet alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterla- gen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses unverzüglich und unaufgefordert an die TR zurückzugeben. 14.2 Das Unternehmen ist nicht berechtigt, an Unterlagen i.S.d. Ziffer 14.1 ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.