Beendigung des Auftrages. (1) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen hat der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
Beendigung des Auftrages. Der mit dem Datum der Annahme durch Lifetree auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag zum Portfolio-Management ist von beiden Seiten - unbeschadet des Rechtes zur jederzeitigen Kündigung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund - jederzeit schriftlich - seitens Lifetree unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist an die letzte Lifetree bekannt gegebene oder sonst bekannt gewordene Adresse - kündbar. Die vor Zugang der Kündigung durch Lifetree getroffenen Verfügungen und eingeleiteten Transaktionen werden von der Kündigung nicht berührt und gelangen unverändert zur Ausführung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass während der Vertragsdauer Verfügungen über die dem Management durch Lifetree unterliegenden Wertpapiere bzw. Guthaben etc. nur in Abstimmung mit dem Lifetree möglich sind. Im Falle der Depotauflösung bei Beendigung des Auftrages werden umgehend die entsprechenden Transaktionen eingeleitet und ausgeführt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es bei alternativen Investments aufgrund von Handelseinschränkungen zu einer verzögerten Abwicklung kommen kann. Finanzinstrumente, die ausschließlich im Rahmen des Portfolio-Managements eingesetzt werden, können nicht auf Depots außerhalb des Lifetree Portfolio-Managements übertragen werden und sind daher im Falle einer Depotauflösung oder Depotübertragung zu verkaufen. Dieser Vertrag zum Portfolio-Management wird durch den Eintritt des Todes, die Auflösung der juristischen Person, oder den Verlust der Handlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht aufgelöst. Lifetree ist beauftragt und ermächtigt, über den Tod/Auflösung hinaus das Portfolio-Management auf und für Rechnung des Rechtsnachfolgers fortzusetzen. Sind mehrere Erben/Letztbegünstigte oder Testamentsvollstrecker vorhanden, so ist Lifetree lediglich verpflichtet, die Korrespondenz mit einem Bevollmächtigten der Erben/Letztbegünstigten oder Testamentsvollstrecker zu führen.
Beendigung des Auftrages. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen sachlichen und zeit- lichen Aufwendungen.
Beendigung des Auftrages. 9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf bzw. Kündigung gemäss Ziffer 9.2.
Beendigung des Auftrages. Ein mit uns geschlossener Auftrag kann gemäß des in diesem Individualvertrag genannten Zeitraumes nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall sind wir berechtigt Ersatz in Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Beendigung des Auftrages. Die individuelle Rahmenvereinbarung kann jederzeit einseitig ohne förmliche Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 2 Arbeitstagen aufgelöst werden. Der Vertrag endet ohne förmliche Kündigung, wenn die Klientin durch Umzug das Einzugsgebiet der Spitex Birseck verlässt, selbstständig wird, in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt oder verstirbt.
Beendigung des Auftrages. 8.3 Nach Vertragsende („Beendigung dieser Vereinbarung“) trifft den Auftragnehmer die Pflicht, sämtliche Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die personenbezogene Daten beinhalten, dem Auftraggeber, in einem von ihm bestimmten Format, zu übergeben oder in dessen Auftrag zu löschen. Die Dokumentation über die Löschung ist an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass auch alle von diesem eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter dem nachkommen.
Beendigung des Auftrages. Nach Vertragsende trifft den Auftragnehmer die Pflicht, sämt- liche Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die zur Auf- tragserfüllung dem Auftragnehmer überlassen worden sind und personenbezogene Daten beinhalten, dem Auftraggeber in einem üblichen Format zu übergeben oder in dessen Auftrag zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Dokumentation über die Löschung ist an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auf- tragnehmer hat sicherzustellen, dass auch alle von diesem ein- gesetzten Unterauftragnehmer dem nachkommen. Bei Verarbeitung der Daten in einem speziellen technischen Format trifft den Auftragnehmer die Pflicht, die Daten nach Be- endigung der Vereinbarung in gleichem Format oder auf Anord- nung des Auftraggebers in dem Format, in dem der Auftragneh- mer die Daten vom Auftraggeber erhalten hat, herauszugeben. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ord- nungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auf- tragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfris- ten über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
Beendigung des Auftrages. Sollte ein der Sparkassen Immobilien GmbH Münster erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Sparkassen Immobilien GmbH Münster hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Sparkassen Immobilien GmbH Münster, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber kann einen erteilten Inkassoauftrag jederzeit kündigen. Wird der Inkassoauftrag gekündigt und dem Inkassounternehmen die Möglichkeit der Weiterbearbeitung – egal aus welchen Gründen – genommen, so sind die Vergütungen (Inkassovergütung und Anwaltskosten), Auslagen und Ermittlungskosten in voller Höhe von dem Auftraggeber zu übernehmen. Bis zur vollen Befriedigung des dem Inkassounternehmen zustehenden Anspruchs besteht ein Zurückbehaltungsrecht an den übergebenen Unterlagen einschließlich etwa vorhandener Titel.