Common use of Aufgaben des Maklers Clause in Contracts

Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: - Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse. - Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. - Die Verwaltung der vermittelten Verträge. - Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. - Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.

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Samples: Maklervertrag, Maklervertrag

Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: - Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 60, 61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse. - ; • Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG; • Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. - ; • Die Verwaltung der vermittelten Verträge. - Versicherungsverträge; • Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der einer Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. - ; • Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.

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Samples: www.fairgoe.de

Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: - · Die Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse. - · Die Dokumentation der Beratung nach § 61 VVG. · Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. - · Die Verwaltung der vermittelten Verträge. - · Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. - · Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.

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Samples: Maklervertrag

Aufgaben des Maklers. Der Makler übernimmt aufgrund des vorliegenden Vertrages folgende Leistungen für den Mandanten: - Die Dokumentation der Beratung des Mandanten nach § 60,61 VVG bezüglich seiner offengelegten Wünsche und Bedürfnisse61 VVG. - Die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes. - Die Verwaltung der vermittelten Verträge. - Die Verwaltung der bereits bestehenden Verträge des Mandanten nach Vereinbarung. Die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes nach erfolgter Mitteilung der Risikoänderung oder nach entsprechender expliziter Beauftragung des Mandanten. - Die Unterstützung des Mandanten im Versicherungsfall.Versicherungsfall (Leistungs- und Schadenfall). Sonstiges:

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Samples: Maklervertrag