Common use of Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonauskunft Clause in Contracts

Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonauskunft. (§ 17,18 TTDSG) 6.1. M-net Kunden können mit ihrer Rufnummer, ihrem Namen und ihrer Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzerverzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit sie dies beantragen. Auf Antrag können zusätzliche Angaben wie Beruf und Branche eingetragen werden. Dabei können die Antragsteller bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Antragstellers dürfen weitere Nutzer des Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. 6.2. M-net Kunden können jederzeit verlangen, dass ihre Rufnummer, ihr Name, ihr Vorname und ihre Anschrift in Auskunfts- und Verzeichnismedien unentgeltlich eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werden. 6.3. Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien sind verpflichtet, die gemäß § 18 Absatz 1 übermittelten Daten zu veröffentlichen sowie unrichtige oder gelöschte Daten aus den Verzeichnissen zu entfernen und Berichtigungen vorzunehmen. 6.4. M-net hat unter Beachtung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen jedem Unternehmen Endnutzerdaten nach § 17 Absatz 1 auf Antrag zum Zweck der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten, Diensten zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers und von Endnutzerverzeichnissen bereitzustellen.

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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon, M Net Internet Contract, Umzug/Vertragsänderung M Net Internet

Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonauskunft. (§ 17,18 TTDSG) 6.1. M-net Kunden können mit ihrer Rufnummer, ihrem Namen und ihrer Anschrift in gedruckte gedruck- te oder elektronische Endnutzerverzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit sie dies beantragen. Auf Antrag können zusätzliche Angaben wie Beruf und Branche eingetragen werden. Dabei können die Antragsteller bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Antragstellers dürfen weitere Nutzer des Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. 6.22. Sollte sich herausstellen, dass wir falsche Daten über Sie gespeichert haben (z. B. weil sich diese geändert haben), können Sie Berichtigung oder Löschung verlangen (Art. 16, Art. 17 DSGVO). 3. Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten unter den Voraussetzun- gen des Art. 18 DSGVO einschränken lassen. 4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenles- baren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO). 5. Sie haben jederzeit die Möglichkeit aus Gründen, die sich möglicherweise aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegenüber der M-net Kunden können jederzeit verlangen, dass ihre Rufnummer, ihr Name, ihr Vorname und ihre Anschrift in Auskunfts- und Verzeichnismedien unentgeltlich eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werdenbezüglich der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). 6.36. Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien sind verpflichtet, die gemäß § 18 Absatz 1 übermittelten Daten zu veröffentlichen sowie unrichtige oder gelöschte Daten aus den Verzeichnissen zu entfernen und Berichtigungen vorzunehmen. 6.4Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden. Für M-net hat unter Beachtung sind grundsätzlich der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen jedem Unternehmen Endnutzerdaten nach § 17 Absatz 1 auf Antrag zum Zweck Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati- onsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn sowie die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx zuständig. 1. Name und Kontaktdaten der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten, Diensten zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers und von Endnutzerverzeichnissen bereitzustellen.ICD (verantwortliche Stelle) sowie des be- trieblichen Datenschutzbeauftragten

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Samples: Umzug/Vertragsänderung M Net Internet, Umzug/Vertragsänderung

Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonauskunft. (§ 17,18 TTDSG) 6.1. M-net Kunden können mit ihrer Rufnummer, ihrem Namen und ihrer Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzerverzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit sie dies beantragen. Auf Antrag können zusätzliche Angaben wie Beruf und Branche eingetragen werden. Dabei können die Antragsteller bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Antragstellers dürfen weitere Nutzer des Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. 6.22. Sollte sich herausstellen, dass wir falsche Daten über Sie gespeichert haben (z. B. weil sich diese geändert haben), können Sie Berichtigung oder Löschung verlangen (Art. 16, Art. 17 DSGVO). 3. Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten unter den Voraussetzun- gen des Art. 18 DSGVO einschränken lassen. 4. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenles- baren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO). 5. Sie haben jederzeit die Möglichkeit aus Gründen, die sich möglicherweise aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegenüber der M-net Kunden können jederzeit verlangen, dass ihre Rufnummer, ihr Name, ihr Vorname und ihre Anschrift in Auskunfts- und Verzeichnismedien unentgeltlich eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werdenbezüglich der Datenverarbeitung zu widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). 6.36. Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien sind verpflichtet, die gemäß § 18 Absatz 1 übermittelten Daten zu veröffentlichen sowie unrichtige oder gelöschte Daten aus den Verzeichnissen zu entfernen und Berichtigungen vorzunehmen. 6.4Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden. Für M-net hat unter Beachtung sind grundsätzlich der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen jedem Unternehmen Endnutzerdaten nach § 17 Absatz 1 auf Antrag zum Zweck Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati- onsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn sowie die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx zuständig. 1. Name und Kontaktdaten der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten, Diensten zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers und von Endnutzerverzeichnissen bereitzustellen.ICD (verantwortliche Stelle) sowie des be- trieblichen Datenschutzbeauftragten

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Samples: Vertragsänderung Und Zusatzdienste, Auftrag Surf&fon Regio

Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonauskunft. (§ 17,18 TTDSG) 6.1. 6.1 M-net Kunden können mit ihrer Rufnummer, ihrem Namen und ihrer Anschrift in gedruckte oder elektronische Endnutzerverzeichnisse, die der Öffentlichkeit unmittelbar oder über Auskunftsdienste zugänglich sind, eingetragen werden, soweit sie dies beantragen. Auf Antrag können zusätzliche Angaben wie Beruf und Branche eingetragen werden. Dabei können die Antragsteller bestimmen, welche Angaben in den Verzeichnissen veröffentlicht werden sollen. Auf Verlangen des Antragstellers dürfen weitere Nutzer des Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. 6.2. 6.2 M-net Kunden können jederzeit verlangen, dass ihre Rufnummer, ihr Name, ihr Vorname und ihre Anschrift in Auskunfts- und Verzeichnismedien unentgeltlich eingetragen, gespeichert, berichtigt oder gelöscht werden. 6.3. 6.3 Anbieter von Auskunfts- und Verzeichnismedien sind verpflichtet, die gemäß § 18 Absatz 1 übermittelten Daten zu veröffentlichen sowie unrichtige oder gelöschte Daten aus den Verzeichnissen zu entfernen und Berichtigungen vorzunehmen. 6.4. 6.4 M-net hat unter Beachtung der anzuwendenden datenschutzrechtlichen Regelungen jedem nethatunter Beachtungderanzuwendendendatenschutzrechtlichen Regelungenjedem Unternehmen Endnutzerdaten nach § 17 Absatz 1 auf Antrag zum Zweck der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten, Diensten zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch eines anderen Nutzers und von Endnutzerverzeichnissen bereitzustellen.

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Samples: Telecommunications