Aufrechnung, Abtretung, Verpfändung. 7.1 Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters aus dem Lagervertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen kann nur mit unbestrittenen, fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Einlagerers aufgerechnet oder das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
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Samples: www.muenchener-umzug.de, www.lz-spedition.de, www.hans-dederding.de
Aufrechnung, Abtretung, Verpfändung. 7.1 Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters aus dem Lagervertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen kann nur mit unbestrittenenunbe- strittenen, fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Einlagerers Einla- gerers aufgerechnet oder das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
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Samples: transportrecht.org, www.krosanke-umzuege.de
Aufrechnung, Abtretung, Verpfändung. 7.1 Gegenüber dem Ansprüchen des Lagerhalters aus dem Lagervertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen kann nur mit unbestrittenen, unbestrittenen fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Einlagerers aufgerechnet oder das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
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Aufrechnung, Abtretung, Verpfändung. 7.1 7.1. Gegenüber Ansprüchen des Lagerhalters aus dem Lagervertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen kann nur mit entscheidungsreifen, unbestrittenen, fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Einlagerers aufgerechnet oder das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
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Samples: www.hebert.de