Aufräumungskosten für Bäume. B.1 Wir ersetzen Ihnen in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz. B.2 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Aufräumungskosten für Bäume. B.1 Wir ersetzen Ihnen in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F S die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
B.2 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.
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Aufräumungskosten für Bäume. B.1 Wir ersetzen Ihnen in Erweiterung von Ziffer 2.1 WGB F S die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
B.2 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.
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