Aufräumungskosten für Bäume. Dies sind notwendige Aufwendungen für das Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück und das Abfahren zum nächsten geeigneten und zugelassenen Ablagerungsplatz und für das ablagern oder Vernichten. Derartige Aufwendungen gelten nur versichert, wenn die Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.8 versichert ist. Aufwendungen für bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Voraussetzung für die Ersatzleistung ist die Beschädigung durch Sturm im Sinne von Ziffer 3.8. Ein Versicherungsfall nach diesem Vertrag ist dagegen nicht Voraussetzung.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Aufräumungskosten für Bäume. Dies sind notwendige Aufwendungen für das Entfernen durch Sturm umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück und das Abfahren zum nächsten geeigneten und zugelassenen Ablagerungsplatz und für das ablagern Ablagern oder Vernichten. Derartige Aufwendungen gelten nur versichert, wenn die Gefahrengruppe gemäß Ziffer 3.8 versichert ist. Aufwendungen für bereits abgestorbene Bäume fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Voraussetzung für die Ersatzleistung ist die Beschädigung durch Sturm im Sinne von Ziffer 3.8. Ein Versicherungsfall nach diesem Vertrag ist dagegen nicht Voraussetzung.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs)