Aufsicht, Haftung Musterklauseln

Aufsicht, Haftung. 6.1 Während der Betreuungszeiten obliegt der Betreuungseinrichtung die Aufsicht über das Kind.
Aufsicht, Haftung. 6.1 Während der Betreuungszeiten obliegt der Betreuungseinrichtung die Aufsicht über das Kind. 6.2 Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskraft in der Betreuungseinrichtung. Die Aufsichtspflicht endet, sobald das Kind die Räumlichkeiten der Betreuungseinrichtung regulär verlassen hat. 6.3 Für den Weg des Kindes zur Betreuungseinrichtung, von der Schule zur Betreuungseinrichtung und umgekehrt sowie den Nachhauseweg sind die Sorgeberechtigten verantwortlich. Wegbegleitungen zu anschließenden Angeboten oder Unterrichtsstunden können von der Betreuungseinrichtung nicht übernommen werden. Sie liegen damit ausschließlich in der Verantwortung der Sorgeberechtigten bzw. der Schule. 6.4 Die Schulservice Hersfeld-Rotenburg gGmbH haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder, die in die Betreuungseinrichtung mitgebracht werden. Der Abschluss einer freiwilligen Garderoben- versicherung liegt im Ermessen der Sorge- berechtigten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.
Aufsicht, Haftung. 5.1. Die Aufsichtspflicht der Stadt beginnt mit der Übernahme der Xxxxxxx durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich räumlich auf das Schulgelände und das Schulgebäude. Während der Betreuungszeiten sind die Betreuungskräfte grundsätzlich für die Xxxxxxx ihrer Gruppe verantwortlich. Sie können jedoch für den Schulweg (von bzw. zur Schule oder zu externen Unterrichtsstätten) keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Xxxxxxx unmittelbar nach Ende der Betreuungszeit oder zu den mit den Sorgeberechtigten vereinbarten Zeiten an der Tür der Einrichtung. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.