Aufsichtskosten. Sämtliche durch die Aufsichtsbehörden verrechnete Kosten sowie Kosten, die aus der Erfüllung von gesetzlichen Vertriebsvoraussetzungen in etwaigen Vertriebsstaaten – wie insbesondere die Kosten einer rechtlich notwendigen Zahl- und Vertriebsstelle beziehungsweise eines Vertreters – resultieren, können dem Fonds im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit angelastet werden. Darüber hinaus können Kosten, die sich aus aufsichtsrechtlichen Meldepflichten ergeben, wie etwa Kosten für die verpflichtende Identifikationsnummer (LEI) für Meldungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) sowie Kosten für eine aufsichtsrechtliche Zulassung des Fonds zum Erwerb von Vermögenswerten beispielsweise an einer bestimmten Börse oder an einem bestimmten Markt dem Fonds verrechnet werden. Im Rechenschaftsbericht sind die Publizitäts- und Aufsichtskosten unter der Position Pflicht- beziehungsweise Veröffentlichungskosten angegeben.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt
Aufsichtskosten. Sämtliche durch die Aufsichtsbehörden verrechnete Kosten sowie Kosten, die aus der Erfüllung von gesetzlichen Vertriebsvoraussetzungen Ver- triebsvoraussetzungen in etwaigen Vertriebsstaaten – wie insbesondere die Kosten einer rechtlich notwendigen Zahl- und Vertriebsstelle beziehungsweise eines Vertreters – resultieren, können dem Fonds im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit Zu- lässigkeit angelastet werden. Darüber hinaus können Kosten, die sich aus aufsichtsrechtlichen Meldepflichten ergeben, wie etwa Kosten für die verpflichtende Identifikationsnummer (LEI) für Meldungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) sowie Kosten für eine aufsichtsrechtliche Zulassung des Fonds zum Erwerb von Vermögenswerten beispielsweise an einer bestimmten Börse oder an einem bestimmten Markt dem Fonds verrechnet werden. Im Rechenschaftsbericht sind die Publizitäts- und Aufsichtskosten unter der Position Pflicht- beziehungsweise Veröffentlichungskosten Veröffent- lichungskosten angegeben.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt
Aufsichtskosten. Sämtliche durch die Aufsichtsbehörden verrechnete Kosten sowie Kosten, die aus der Erfüllung von gesetzlichen Vertriebsvoraussetzungen in etwaigen Vertriebsstaaten – wie insbesondere die Kosten einer rechtlich notwendigen Zahl- und Vertriebsstelle beziehungsweise eines Vertreters – resultieren, können dem Fonds im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit angelastet werden. Darüber hinaus können Kosten, die sich aus aufsichtsrechtlichen Meldepflichten ergeben, wie etwa Kosten für die verpflichtende Identifikationsnummer (LEI) für Meldungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR) sowie Kosten für eine aufsichtsrechtliche Zulassung des Fonds zum Erwerb von Vermögenswerten beispielsweise an einer bestimmten Börse oder an einem bestimmten Markt dem Fonds verrechnet werden. Im Rechenschaftsbericht sind die Publizitäts- und Aufsichtskosten unter der Position Pflicht- beziehungsweise Veröffentlichungskosten angegeben.
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