Aufsichtspflicht Musterklauseln

Aufsichtspflicht. Sie sind versichert als Aufsichtspflichtiger über andere Personen (z. X. Xxxxxx) sowie als privater Betreuer anderer Personen. Mitversichert sind gesetzliche Ansprüche der beaufsichtigten Personen gegenüber Ihnen, sofern sie nicht selbst Mitversicherte gemäß Ziffer 9 sind.
Aufsichtspflicht. Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Kin- dern oder mitversicherten betreuten Personen berufen, soweit dies der Versiche- rungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z.B. Sozialversicherungsträ- ger) nicht leistungspflichtig ist. Das bedeutet: – Der Versicherungsnehmer hat ein berechtigtes Interesse an der Regulierung des Schadens, z.B. um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren; – Zum Zeitpunkt des Schadenereignisses war die Aufsichtspflicht nicht auf ei- nen Dritten übertragen. Das Kind bzw. die zu betreuende Person befand sich zu dieser Zeit auch nicht in fremder Obhut; – Ein anderer Versicherer (z.B. Kasko- oder Krankenversicherer des Geschä- digten, Haftpflichtversicherer eines anderen Schädigers) ist nicht zur Leis- tung verpflichtet. Versicherungsschutz besteht auch bei Teilnahme am Straßenverkehr (stehender und fließender Verkehr). Schäden am Fahrzeug des Aufsichtspflichtigen bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleis- tung für EXCLUSIV Fair Play die Grundversicherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
Aufsichtspflicht. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber im Klaren, dass die Aufsichtspflichtverpflichtung der zu Ziffer 1. genannten Kindertagesstätte mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal beginnt und mit der Übernahme des Kindes durch den Erziehungsberechtigten oder einen Bevollmäch- tigten endet. Besucht ein Kind ohne Begleitung die oben genannte Kindertagesstätte, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem Zeitpunkt, zu dem sich das Kind persönlich beim Betreuungsperso- nal gemeldet hat und endet beim Verabschieden von der aufsichtsführenden Erzieherin / des Erziehers. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur oben genannten Kindertagesstätte obliegt mir/uns als dem/den verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Rotenburg, Mutter / Sorgeberechtigte Vater/ Sorgeberechtigter Anlage 4 (Kinderhaus): für das Kind: Name/Vorname geb. am: wohnhaft: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Hiermit wird bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate eine ärztliche Beratung des/der Personensorgeberechtigten des o. g. Kindes in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Das oben genannte Kind ist nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft worden. Eine weitere Beratung ist somit nicht erforderlich.
Aufsichtspflicht. Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Auf- sichtspflicht (z. B. über Ihre Kinder) verantwortlich gemacht werden.
Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt beim Bringen und endet beim Abholen des Kindes. Die Übergabe bzw. Übernahme des Kindes muss durch ein Elternteil oder in dessen Auftrag durch eine geeignete Person und durch eine päd. Mitarbeiterin erfolgen. Die Eltern müssen sich vergewissern, dass eine päd. Mitarbeiterin die Ankunft und Abholung des Kindes wahrgenommen hat. Es liegt alleine im Verantwortungsbereich der Eltern, ob das Kind von jemand anderem begleitet wird oder alleine gehen kann. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. (s. Anlage) Bei Veranstaltungen der Einrichtung mit Eltern, wie z. B. Sommerfest o.ä. liegt die Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtigten.
Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Räumlichkeiten der Freizeitbetreuung und endet mit Entlassen des Kindes. Die Aufsichtspflicht trifft das Betreuungspersonal auch außerhalb der für die Freizeitbetreuung gewidmeten Räume, sofern die Kinder in der Obhut unseres Personals stehen (z.B. Ausflug).
Aufsichtspflicht. Durch den Betreuungsvertrag übertragen die Eltern die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht für einen Teil des Tages auf den Xxxxxx der Kindertageseinrichtung. Dieser delegiert seine Aufsichtspflicht auf das päda- gogische Personal. Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die päda- gogischen Fachkräfte, sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder eine von ihnen bevollmäch- tigte Person oder – bei alleingehenden Kindern – mit der Entlassung des Kindes aus der Kindertageseinrich- tung. Die Aufsicht über die Kinder auf dem Hin- und Rückweg, zur und von der Kindertageseinrichtung obliegt allein den Eltern. Der Xxxxxx und sein Personal haben grundsätzlich ihre Pflichten erfüllt, wenn sie das Kind in der vereinbarten Weise aus der Kindertageseinrichtung entlassen. Bei alleingehenden Kindern sollen Eltern und pädagogische Fachkräfte übereinstimmend der Meinung sein, dass das Kind nach seinem Entwicklungsstand in der Lage ist, den Heimweg allein zurückzulegen. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern ist abzuschließen (siehe dazu Anlage 8 „Erklärung über die Aufsichtspflicht bei selbstständigem Nachhauseweg“).
Aufsichtspflicht. (1) Während der Betreuungszeiten haben die Betreuungskräfte des Be- treibers die Aufsichtspflicht.
Aufsichtspflicht. Die Kindertagespflegeperson übernimmt die Aufsichtspflicht für die Zeit der Betreuung. Diese beginnt, sobald die Sorgeberechtigten die Räumlichkeiten der Tagespflege verlassen haben und endet, sobald die Sorgeberechtigten oder abholberechtigte Personen anwesend sind. Die Aufsichtspflicht darf grundsätzlich nicht an Dritte delegiert werden. Die einzige Ausnahme ist im medizinischen Notfall. Das Kind ist während des Aufenthalts und auf dem direkten Hin- und Rückweg durch die Unfallkasse NRW versichert.
Aufsichtspflicht. Bei der Behandlung von Kindern liegt die Aufsichtspflicht bei der behandelnden Logopädin nur während der vereinbarten Behandlungszeit. Hinterlassen Sie bitte immer eine aktuelle Telefonnummer, unter der wir Sie im Notfall erreichen können und holen Sie ihr Kind pünktlich zum Therapieende ab.