Schlichtung Musterklauseln

Schlichtung. Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entspre- chenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlich- tungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
Schlichtung. Die Vertragsparteien vereinbaren gemäß Ziffer 11.2 SaaS-Nachnutzungs-AGB, folgende Schlichtungsstelle anzurufen:  
Schlichtung. Sollte trotz aller Anstrengungen der Gesellschaft, die etwaigen Probleme während der Laufzeit des Versicherungsvertrags zu lösen, der Versicherungsnehmer keine zufrieden stellende Antwort erhalten haben, so wird er aufgefordert, seine Beschwerden bei der Generaldirektion der Gesellschaft vorzutragen. Es steht ihm außerdem frei, sich an die Vermittlungsstelle zu wenden, die auf Initiative der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften und des Luxemburgischen Verbraucherverbands eingerichtet wurde, und dies unbeschadet der Möglichkeit einer gerichtlichen Klage.
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z.B. vor, wenn zuvor einer schriftlichen Beschwerde des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde. Die Möglichkeit der Schlichtung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und spart allen Beteiligten sowohl hohe Kosten als auch viel Zeit. Es existieren sowohl regionale als auch eine bundesweite Schlichtungsstelle. Es ist empfehlenswert, für Fahrten im Nahbereich eine regio- nale Schlichtungsstelle einzuschalten, weil dort auch regionale Besonderheiten in die Bewer- tung eines Sachverhaltes einfließen können. Für Reiseketten und Fernverkehrsfahrten ist i.d.R. die Ansprache der bundesweit agierenden Schlichtungsstelle (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) sinnvoll. Das EVU soll nach § 37 EVO bei der Beantwortung von Beschwerden auf die Möglichkeit der Schlichtung hinweisen und die Adressen geeigneter Schlichtungsstellen mitteilen. In diesem Zusammenhang bitte beachten, dass die bundesweite und verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle „söp“ durch die Verkehrsunternehmen finanziert wird – ein konkreter Hin- weis auf die söp macht deshalb nur dann Sinn, wenn das EVU auch an der Finanzierung der Schlichtungsstelle über den Trägerverein beteiligt ist.
Schlichtung. Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 Telekommunikationsgesetz genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbrau- cherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeig- nete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z. B. vor, wenn zuvor einer schriflli- xxxx Xxxxxxxxxx des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.
Schlichtung. Der Kunde kann im Streit mit Vodafone darüber, ob Vodafone eine in den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 und § 84 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungs- verfahren einleiten.
Schlichtung. 1. Verbleibender Schlichtungsgegenstand gemäß Ziff. 2 des Schlichtungsabkom- mens vom 30. Januar 2020 ist die Neuregelung der Freistellungsregelung. Hierzu wird das vereinbarte Verfahren im Schlichtungsabkommen durchgeführt. 2. Auf Anraten der Schlichter vereinbaren die Parteien folgenden Umgang mit den übrigen in Ziff. 2 des Schlichtungsabkommens vom 30. Januar 2020 enthalte- nen Schlichtungsgegenständen: a. UFO nimmt die in den Aufzählungspunkten 1 – 7 und 10 genannten For- derungen zurück und wird aus diesen keine Ansprüche herleiten. Eine erneute Geltendmachung dieser Forderungen bleibt UFO unbenommen. b. UFO erklärt, aus der außerordentlichen fristlosen Kündigung des TV Kon- fliktbeilegung vom 29. November 2019 keine Rechte herzuleiten. Den weiteren Umgang mit dem TV Konfliktbeilegung haben die Parteien be- reits im TV Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA geregelt. c. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die Tarifverträge - „Tarifvertrag über die gemeinsame Einrichtung zur Gewährung von Leistungen an Mitarbeiter (Tarifvertag Mitarbeiterfonds)“ - „Tarifvereinbarung Mitarbeiterfondseinspeisung“ - „Schuldrechtliche Vereinbarung zur Ausgestaltung des Ausgleichs- fonds“ zum 31. Dezember 2019 ohne Nachwirkung enden. Das Fondsvolumen wird aufgelöst. Soweit Verweisungen in anderen Vereinbarungen beste- hen, entfallen diese ebenfalls ohne Nachwirkung. d. Hinsichtlich des VTV Nr. 39 haben die Parteien bereits eine Vereinbarung im TV Krisenbeitrag und Absicherung Kabine LHA getroffen. e. Die Modelle study&fly sowie study&fly-flex werden im TV SMK bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, sofern sich die Parteien in den anstehen- den Verhandlungen nicht auf eine anderweitige Regelung verständigen. Durch die Verlängerung wird der TV SMK nicht neu abgeschlossen. f. Im Tarifvertrag Teilzeit werden die befristeten Teilzeitmodelle Flex 40, Flex 75, 1M, 2M, M4 und 4M sowie die Modelle „verblockte untermonatige Teilzeit“, „Jahres-H-Tage“, „Mini-Teilzeit“ und „Mini-Flex“ ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Modelle M1, M2 und M4 werden einmalig in der Jahresteilzeitvergabe 2020 für das Jahr 2021 angeboten.
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung dieses Kollektivvertrages allenfalls ergeben sollten, ist, sofern diese nicht auf Unternehmensebene (d.h. zwischen Vorstand/ Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens und Personalvertretung) beigelegt werden können, vor der Anrufung des Arbeits- und Sozialgerichtes auf Ebene der Kollektivvertragspartner zu versuchen, einen Kompromiss im jeweiligen Streitfall zu erzielen.
Schlichtung. Im Kontext des Vertrages versteht man unter Xxxxxxxxxxx ausschließlich die freiwillige Schlichtung, nämlich die Methode, bei der die streitenden Parteien freiwillig einen unabhängigen und unparteiischen Dritten (den von der Föderalen Vermittlungskommission zugelassenen Schlichter) damit beauftragen, ohne Einschreiten eines Richters und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schlichtungsverfahren, diese Streitigkeit mit einer gütlichen Lösung beizulegen. Der zugelassene Xxxxxxxxxx hat die Aufgabe, die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien zu strukturieren und zu koordinieren, ohne ihnen eine Lösung aufzuerlegen.