Common use of Auftragsbearbeitung/Ausführungszeitpunkt Clause in Contracts

Auftragsbearbeitung/Ausführungszeitpunkt. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision, nachfol- gend „Anteilpreis genannt“) für die jeweiligen Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär den Auf- trag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zu- grunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. Die Abrechnung der Investmentanteile bei Verkaufs- aufträgen erfolgt gemäß der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmodalitäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der Tag, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß unterzeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online). Sofern der Eingangstag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag.

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Auftragsbearbeitung/Ausführungszeitpunkt. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis (Anteilwert abzglzzgl. evtl. Rücknahmeprovision, nachfol- gend Vertriebsprovision nachfolgend Anteilpreis An- teilpreis“ genannt) für die jeweiligen Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär den Auf- trag Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt Aus- führungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zu- grunde zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. Die Abrechnung der Investmentanteile ebase behält sich das Recht vor, bei Verkaufs- aufträgen erfolgt gemäß Käufen per Lastschrift, bei denen keine Bankverbindung auf dem Kaufauftrag angegeben ist oder der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmodalitäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der TagLeistungsverzeich- nis genannte Mindestanlagebetrag unterschritten wird, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß unterzeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online). Sofern der Eingangstag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstagden Kauf- auftrag nicht durchzuführen.

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Auftragsbearbeitung/Ausführungszeitpunkt. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis (Anteilwert abzgl. evtl. Rücknahmeprovision, nachfol- gend „Anteilpreis genannt“) für die jeweiligen Investmentanteile ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlage-/Investment- gesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär Zwischenkom- missionär den Auf- trag Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (AusführungszeitpunktAusfüh- rungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zu- grunde Aus- führungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. Die Abrechnung der Investmentanteile Anteile bei Verkaufs- aufträgen Ver- kaufsaufträgen erfolgt gemäß der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Abrechnungsmodalitäten. Als Eingangstag des Kundenauftrags bei der ebase zählt der Tag, an dem der vollständige, schriftliche (per Brief oder Telefax) und ordnungsgemäß unterzeichnete Verkaufsauftrag des Kunden bei der ebase eingeht sofern kein anderer Orderweg vereinbart ist (z. B. online). Sofern der Eingangstag des Kundenauftrags kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag.

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