Verkaufsaufträge Musterklauseln

Verkaufsaufträge. Die USB rechnet Fondsanteile und Bruchteilsrechte von Fondsanteilen zum Rücknahmepreis und Wertpapiere zum Marktpreis abzüglich Gebühren und Auslagen ab. Der Rücknahmepreis ist dabei der von der Fondsgesellschaft errechnete Preis für Rückgaben des Tages, zu dem der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Rückgabeauftrag zugeht, und entspricht regelmäßig nicht dem Rücknahmepreis, den die USB auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Der Zeitpunkt des Zugangs des Rückgabeauftrages bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft hängt vom Zeitpunkt des Zugangs der Auftragserteilung des Anlegers bei der USB ab, wobei der Zeitpunkt der Auftragsausführung der USB nach Zugang der Auftragserteilung durch den Anleger bei der USB sich nach den Regelungen des Allgemeinen Preisverzeichnisses und Besonderen Preis- und Leistungsverzeichnisses der USB richtet. Der Auszahlbetrag wird grundsätzlich auf das der USB bekannt gegebene, von einem im europäischen Zahlungsverkehrsraum ansäs- sigen Kreditinstitut geführte Konto unverzüglich innerhalb der üblichen Abwicklungsfristen überwiesen. Scheitert die Überweisung des Auszahlbetrags auf das bekannt gegebene Konto, ist die USB berechtigt, den Auszahlbetrag zum aktuellen Marktpreis zugunsten des Anlegers in Anteile eines Geldmarktfonds anzulegen. In Ausnahmefällen kann der Auszahlbetrag per Scheck ausgezahlt werden. Auszahlungen an den Anleger erfolgen ausschließlich in Euro.
Verkaufsaufträge. Verkäufe kann der Kunde jederzeit verlangen. Bei einem Depot mit gesperr- ten Fondsanteilen kann der Kunde ausschließlich über die freien Fondsanteile verfügen. Sofern der Kunde ein Konto flex bei der ebase führt, werden grundsätzlich sämtliche Erlöse aus den Fondsverkäufen dem Konto flex gutgeschrieben, es sei denn, der Kunde hat eine gegenteilige Weisung. Erfolgt diese Weistung schriftlich, ist diese gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsver- zeichnis entgeltpflichtig. Des Weiteren kann der Kunde diese Weisung online entgeltfrei erteilen.
Verkaufsaufträge. Verkaufsaufträge werden nur bei entsprechendem Depotbestand ausgeführt. Soweit sich die Wertpapiere nicht bei der Bank im Depot befinden, sind sie ihr vor dem Verkauf zur Verfü- gung zu stellen; die Bank prüft die Wertpapiere vor dem Verkauf auf börsenmäßige Liefer- barkeit entsprechend Abschn. IX. Nr. 13 (3) und Nr. 16.
Verkaufsaufträge. Verkäufe kann der Kunde jederzeit verlangen. Bei einem Depot mit gesperrten Anteilen kann der Kunde ausschließlich über die freien Anteile verfügen. Sofern der Kunde ein Konto flex bei der ebase führt, werden grund- sätzlich sämtliche Fondsverkäufe dem Konto flex gutgeschrieben, es sei denn, der Kunde hat eine gegenteilige schriftliche Weisung er- teilt, welche entgeltpflichtig gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ist.
Verkaufsaufträge. Der Kunde kann über seine Anteile und Anteilbruchteile ganz oder teil- weise verfügen. Eine Auslieferung bzw. ein Übertrag ist nur hinsichtlich ganzer Anteile möglich. Bei Anteilbruchteilen besteht nur ein Anspruch auf Auszahlung des Gegenwertes. Verkaufsaufträge, die der Gesell- schaft bis 11 Uhr vorliegen, werden unverzüglich, spätestens am Bank- geschäftstag, der auf den Tag des Auftragseingangs folgt, mit dem dann gültigen Rücknahmepreis abgerechnet.
Verkaufsaufträge. Verkäufe kann die Gesellschaft jederzeit verlangen. Bei verpfändeten Arbeit- nehmerdepots ist dem schriftlichen Verkaufsauftrag eine unterschriebene Freigabeerklärung (diese kann freischriftlich erfolgen) des Arbeitnehmers beizulegen. Fondsanteile an einzelnen im Fondsportfolio enthaltenen Fonds können nicht veräußert werden. Es sind ausschließlich Betragsorders möglich. Limitaufträge können nicht erteilt werden. Der Zeitpunkt für die Auftragsbear- beitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausführung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegen- den Anteilpreis der im Fondsportfolio enthaltenen Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert ggf. abzgl. Rücknahmeprovision) bzw. Marktpreis (Verkaufskurs des Market Makers) abzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts der im Fondsportfolio enthaltenen ETFs ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Mar- ket-Maker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde lie- gende Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. In einem Fondsportfolio können Fonds mit unterschiedlichen Ausführungszeit- punkten enthalten sein. Für den Ausführungszeitpunkt des Verkaufsauftrags ist die längste Ausführungsfrist eines Fonds im Fondsportfolio maßgeblich. Der Verkaufsauftrag kann somit erst zum nächstmöglichen gemeinsamen Ab- rechnungstag der im Fondsportfolio enthaltenen Fonds ausgeführt werden. Verkaufsaufträge müssen zulasten eines Arbeitnehmerdepots unter Angabe der 13-stelligen Depotnummer erfolgen. Als Eingangstag bei der ebase zählt der Bankarbeitstag der ebase, an dem der vollständige, schriftliche und ord- nungsgemäß unterzeichnete Verkaufsauftrag bei der ebase eingeht. Sofern der Eingangstag kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Eingangstag. Der Verkauf der Fondsanteile aus dem Fondsportfolio erfolgt gemäß der aktuell vorhandenen Gewichtung (= Ist-Struktur) im jeweiligen Fondsportfolio.
Verkaufsaufträge. Soll bei einem Verkaufsauftrag die Rückgabe aller Anteile erfolgen, die in einem Depot verwahrt werden, so genügt die Angabe der Depotnummer. Verkaufsaufträge zur Rückgabe von Anteilen einzelner Fonds müssen unter Angabe der vollständigen Investment- fondsnummer erfolgen. Verkaufsaufträge, die auf einen bestimmten Betrag lauten, werden von dem Institut als Aufträge zur Rückgabe einer entsprechenden Anzahl von Anteilen behandelt. Verkaufs- aufträge zur Rückgabe aller Anteile in einem Portfolio und Auflösung eines Portfolios müssen unter Angabe der voll- ständigen Portfolionummer erteilt werden.
Verkaufsaufträge. Verkäufe kann die Gesellschaft jederzeit verlangen. Die Erteilung von Limit- aufträgen ist nicht möglich. Bei verpfändeten Arbeitnehmerdepots ist dem schriftlichen Verkaufsauftrag eine unterschriebene Freigabeerklärung (diese kann freischriftlich erfolgen) des Arbeitnehmers beizulegen. Verkaufsaufträge müssen zulasten eines Arbeitnehmerdepots unter Angabe der 13-stelligen De- potnummer erfolgen.
Verkaufsaufträge. Verkäufe kann der Kunde jederzeit verlangen. Es sind jedoch aus- schließlich Orders in EUR möglich. Fondsanteile von einzelnen im Fondsportfolio enthaltenen Fonds können nicht veräußert werden. Bei einem Managed Depot mit gesperrten Anteilen kann der Kunde ausschließlich über die freien Anteile verfügen. Sofern der Kunde ein Konto flex bei der ebase führt, werden grund- sätzlich sämtliche Erlöse aus Fondsverkäufen dem Konto flex gutge- schrieben, es sei denn, der Kunde hat eine gegenteilige schriftliche Weisung erteilt, für die dann ein Entgelt gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entrichten ist.
Verkaufsaufträge. Aufträge zum Verkauf von Fondsanteilen müssen die Investmentkontonummer enthalten. Sollen alle verwahrten Anteile eines DWS Depots verkauft werden, so genügt die Angabe der DWS Depotnummer. Verkaufsaufträge, die auf einen bestimmten Betrag lauten, werden von der depotführenden Stelle in Aufträge zum Verkauf von Anteilen umgewandelt. Zahlungen des Anlegers an die depotführende Stelle und Zahlungen der depotführenden Stelle an den Anleger haben stets in EURO zu erfolgen. Zahlungen, die in einer anderen Währung als EURO erfolgen, werden von der depotführenden Stelle zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in EURO umgerechnet. Beauftragt der Anleger die depotführende Stelle zum Erwerb von Fondsanteilen eines Investmentfonds, der in einer anderen Währung als EURO geführt wird, so ist die depotführende Stelle berechtigt, den hierfür vom Anleger angeschafften EURO-Betrag zum jeweils aktuellen Umrechnungskurs in die jeweilige Währung umzurechnen. Sofern die Zahlung in Fondswährung geleistet wird, erfolgt keine Umrechnung. Abhängig vom Vertriebsweg kann eine Zuordnung des Anlegers zu einem Anlegertyp erfolgen. Die depotführende Stelle behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, sofern die Anlageklasse (Risikoprofil) des zu erwerbenden Investmentfonds mit dem Anlegertyp nicht vereinbar ist. In diesem Falle wird die depotführende Stelle den Anleger unverzüglich informieren. Soweit von der depotführenden Stelle zuvor im Preisverzeichnis / Konditionentableau ausdrücklich zugelassen, ist ein Umtausch von Anteilen möglich. Ansonsten wird ein Auftrag zum Umtausch als ein Verkaufsauftrag und nachfolgender Kaufauftrag behandelt. Als Folge dieser Aufteilung können keine besonderen Umtauschkonditionen gewährt werden.