Kaufaufträge Musterklauseln

Kaufaufträge. Kaufaufträge können gegenüber der ebase entweder per Überweisung auf das Treuhandkonto der ebase oder mittels Lastschrifteinzug zugunsten der ebase zulasten der angegebenen externen Bankverbindung oder, sofern der Kunde ein Konto flex bei der ebase führt, mittels Einzug vom Konto flex erteilt werden. Die Aufträge können nur online im Online-Banking und/oder schriftlich ggf. ge- gen ein Entgelt, gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsver- zeichnis erteilt werden.
Kaufaufträge. (1) Kaufaufträge werden erst ausgeführt, wenn die Deckung hierfür bei der Bank zur Ver- fügung steht. (2) Soll als Deckung für den Kauf der Erlös aus einem Wertpapierverkauf dienen, so wird der Kauf erst nach dem Verkauf, möglichst an dem darauffolgenden Börsentag, ausgeführt. Bei preislich unlimitierten Verkäufen kann die Bank solche Aufträge gleichzeitig ausführen.
Kaufaufträge. Kaufaufträge können gegenüber der ebase entweder per Überwei- sung auf das Treuhandkonto der ebase oder mittels einer Mandats- erteilung für einen Lastschrifteinzug zugunsten der ebase erteilt werden. Die Aufträge können nur auf dem jeweils vereinbarten Weg (online und/oder ggf. gegen ein Entgelt schriftlich, gemäß dem je- weils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis) abgegeben werden.
Kaufaufträge. Der Kunde erhält von der Gesellschaft für jede Einzahlung auf dem Sonderkonto der Gesellschaft bei der Depotbank Anteile des gewähl- ten Fonds. Kaufaufträge von Anteilen rechnet die Gesellschaft unver- züglich – regelmäßig am ersten Bankgeschäftstag in Frankfurt – nach Gutschrift auf dem vorgenannten Sonderkonto der Gesellschaft zum dann gültigen Ausgabepreis ab. Geht ein Auftrag zum Einmaleinzug mittels Lastschrift bei der Gesellschaft bis 11 Uhr ein, so wird dieser ebenfalls unverzüglich, spätestens aber am Bankgeschäftstag, der auf den Tag des Auftrageingangs folgt, mit dem dann gültigen Ausgabe- preis abgerechnet. Soweit Einzahlungsbeträge zum Erwerb eines vollen Anteils nicht ausreichen, schreibt die Gesellschaft den entsprechenden Anteilbruchteil in drei Dezimalstellen nach dem Komma gut. Für Anteil- bruchteile erwirbt der Kunde Miteigentum am Gemeinschaftsdepot aller Inhaber von Anteilbruchteilen. Die Gesellschaft gibt die Anteile für den Kunden in Girosammelverwahrung.
Kaufaufträge. Einzahlungen der Gesellschaft zugunsten eines Arbeitnehmerdepots müssen in der Währung Euro unter Angabe der 13-stelligen Depotnummer auf das Treu- handkonto der ebase erfolgen. Stückeorders sind nicht möglich, sondern nur Betragsorders. Die Erteilung von Limitaufträgen ist nicht möglich. Maßgeblich für die Verbuchung (auch bei Folgezahlungen) ist die angegebene 13-stellige Depotnummer des jeweiligen Arbeitnehmerdepots. Einzahlungen auf nicht er- öffnete Arbeitnehmerdepots sind nicht möglich.
Kaufaufträge. Einzahlungen der Gesellschaft zugunsten eines Arbeitnehmerdepots müssen in der Währung Euro unter Angabe der 13-stelligen Depotnummer auf das Treuhandkonto der ebase erfolgen. Einzahlungen auf nicht eröffnete Arbeit- nehmerdepots sind nicht möglich. Es können nicht Fondsanteile an einzelnen im Fondsportfolio enthaltenen Fonds gekauft werden. Stückeorders sind nicht möglich, sondern nur Betragsorders. Limitaufträge können nicht erteilt werden. Der Zeitpunkt für die Auftragsbearbeitung sowie Art und Zeitpunkt der Ausfüh- rung sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis der im Fondsportfolio ent- haltenen Fonds (ausgenommen ETFs) (Anteilwert ggf. zzgl. Vertriebsprovision nachfolgend „Anteilpreis“ genannt) bzw. Marktpreis (Kaufkurs des Market-Ma- kers) zzgl. eines ETF-Transaktionsentgelts der im Fondsportfolio enthaltenen ETFs ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/oder der Zwischenkommissionär und/oder der Market-Ma- ker den Auftrag gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Der Ausführungszeitpunkt sowie der dem Ausführungsgeschäft zugrunde liegende Anteilpreis/Marktpreis liegen somit nicht im Einflussbereich der ebase. In einem Fondsportfolio können Fonds mit unterschiedlichen Ausführungszeitpunkten enthalten sein. Für den Ausführungszeitpunkt des Kaufauftrags ist die längste Ausführungsfrist eines Fonds im Fondsportfolio maßgeblich. Der Kaufauftrag kann somit erst zum nächstmöglichen gemeinsamen Abrechnungstag der im Fondsportfolio enthaltenen Fonds ausgeführt werden. Der Kauf der Fondsan- teile für das Fondsportfolio eines Arbeitnehmerdepots anhand der von der Gesellschaft für das Muster-Fondsportfolio vorgegebenen Fondsanteile erfolgt je nach der von der Gesellschaft vorgegebenen Gewichtung (= Soll-Struktur). Maßgeblich für die Verbuchung (auch für Folgezahlungen) ist die angegebene 13-stellige Depotnummer für das jeweilige Arbeitnehmerdepot. Als Eingangstag bei der ebase zählt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige auf dem Treuhand- konto der ebase unter Angabe der vollständigen Daten bzw. der vollständige, schriftliche und ordnungsgemäß unterzeichnete Kaufauftrag der Gesellschaft bei der ebase eingeht. Sofern der Eingangstag kein Bankarbeitstag der ebase ist, zählt der darauf folgende bzw. nächste Bankarbeitstag der ebase als Ein- gangstag. Bei Einzahlungen, die auf ein Fondsportfolio erfolgen, das zum Zeit- punkt d...
Kaufaufträge. Kaufaufträge können gegenüber ebase entweder per Überweisung auf das Treuhandkonto der ebase oder mittels Lastschrifteinzugs zugunsten ebase zu- lasten der angegebenen externen Bankverbindung oder, sofern der Kunde ein Konto flex bei ebase führt, mittels Einzug vom Konto flex erteilt werden. Die Auf- träge können nur auf dem jeweils vereinbarten Weg (online im Online-Banking und/oder ggf. gegen ein Entgelt schriftlich, gemäß dem jeweils aktuell gültigen * Die derzeitigen Mitgliedsstaaten und Gebiete des einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums sind im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr angegeben. Preis- und Leistungsverzeichnis) abgegeben werden.
Kaufaufträge. Kaufaufträ ge kö nnen gegenü ber ebase entweder per Ü berweisung auf das Treuhandkonto der ebase oder mittels Lastschrifteinzug zugunsten ebase zu- lasten der angegebenen externen Bankverbindung oder, sofern der Kunde ein Konto flex bei ebase führt, mittels Einzug vom Konto flex erteilt werden. Die Auf- trä ge kö nnen nur auf dem jeweils vereinbarten Weg (online im Online-Banking und/oder ggf. gegen ein Entgelt schriftlich, gemä ß dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis) abgegeben werden.
Kaufaufträge. Die ebase nimmt Aufträge nur für das im Managed Depot verwahrte Fondsportfolio entgegen. Kaufaufträge können gegenüber der ebase entweder per Überweisung auf das Treuhandkonto der ebase oder mittels eines Lastschrifteinzugauftrags gegenüber der ebase erteilt werden. Die Aufträge können nur auf dem jeweils vereinbar- ten Weg (online und/oder ggf. gegen ein Entgelt schriftlich, gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis) abge- geben werden.
Kaufaufträge. Kaufaufträge müssen unter Angabe einer von dem Institut mitgeteilten vollständigen Depotnummer oder vollstän- digen Portfolionummer erteilt werden. Sie werden dann als Kaufauftrag über die entsprechenden Anteile des Fonds behandelt. Sofern der Auftrag eindeutig zugeordnet werden kann, wird das Institut das Wertpapiergeschäft unverzüglich, spä- testens am nächstfolgenden Geschäftstag unter Berück- sichtigung der Bedingungen für das jeweilige Investment- vermögen (siehe Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fonds) bearbeiten. Wird ein Kaufauftrag in Form einer Überweisung zum Kauf von Anteilen vor Bestätigung der jeweiligen Depoteröffnung an das Institut geleistet, so wird der Kaufauftrag unverzüg- lich nach der Depoteröffnung ausgeführt. Kann das Depot nicht eröffnet werden, wird der überwiesene Betrag dem Kunden zurückerstattet. Soweit das Institut zum Kauf von Wertpapieren Geld vom Kunden per Lastschrift einziehen soll, ist die Erteilung eines SEPA- Mandats erforderlich. Der Kunde (Zahlungspflichtige) wird rechtzeitig über die Einrichtung des Mandats sowie die entsprechende Mandatsreferenz unterrichtet.