Auftragserteilung und Autorisierung mittels TAN1 Musterklauseln

Auftragserteilung und Autorisierung mittels TAN1. Vor der Auftragserteilung muss der Kunde die zur Beauftragung angezeigten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Der Kunde muss Online-Ban- king-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem von ebase bereitgestellten Personalisierten Sicherheitsmerkmal (z. B. TAN) autorisieren und ebase mittels Online-Banking übermitteln. ebase bestätigt mittels On- line-Banking den Eingang des Auftrags. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn der Kunde einen Zahlungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienst (gemäß Punkt „Leistungsumfang des Online-Banking“) auslöst und übermittelt, sofern der Kunde das TAN-Verfahren gemäß dem Punkt „Auftragserteilung und Auto- risierung mittels TAN“ nutzt. Mit dem TAN-Verfahren können u. a. Überweisungen zulasten des Konto flex auch an andere Banken vorgenommen werden. Ergänzend hierzu gelten in der jeweils aktuell gültigen Fassung die Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Sonderbedingungen für Konten“ genannt), die Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Kontobedingungen“ genannt), die Bedingungen für den Zahlungsverkehr.
Auftragserteilung und Autorisierung mittels TAN1. Vor der Auftragserteilung muss der Kunde die zur Beauftragung angezeigten Daten auf Vollstä ndigkeit und Richtigkeit prü fen. Der Kunde muss Online-B-an king-Aufträ ge (z.B. Ü berweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem von ebase bereitgestellten Personalisierten Sicherheitsmerkmal (z. B. TAN) autorisieren und ebase mittels Online-Banking ü bermitteln. ebase bestä tigt mittels O- n line-Banking den Eingang des Auftrags. Die Sä tze 1 und 2 gelten auch, wenn der Kunde einen Zahlungsauftrag ü ber einen Zahlungsauslö sedienst (gemä ß Punkt „ Leistungsumfang des Online-Banking“ ) auslö st und ü bermittelt, sofern der Kunde das TAN-Verfahren gemä ß dem Punkt „ Auftragserteilung und Auto- risierung mittels TAN“ nutzt. Mit dem TAN-Verfahren können u. a. Überweisungen zulasten des Konto flex auch an andere Banken vorgenommen werden. Ergä nzend hierzu gelten in der jeweils aktuell gü ltigen Fassung die Sonderbedingungen fü r Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH fü r Privatanleger (nachfolgend „ Sonderbedingungen fü r Konten“ genannt), die Bedingungen fü r Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH fü r Privatanleger (nachfolgend „ Kontobedingungen“ genannt), die Bedingungen fü r den Zahlungsverkehr.
Auftragserteilung und Autorisierung mittels TAN1. Der Kunde muss Online-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten personalisierten Sicher- heitsmerkmal (TAN) autorisieren und der ebase mittels Online- Banking übermitteln.

Related to Auftragserteilung und Autorisierung mittels TAN1

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts Der Rahmen des Einsatzes von Sektorprodukten wird durch die jeweiligen Interessen der Fonds und die Vereinbarkeit mit den Anlagezielen und der Anlagestrategie der Fonds sowie den geltenden Veranlagungsbestimmungen und Veranlagungsgrenzen vorgegeben. Im Rahmen des Investmentprozesses sind zusätzliche, an den Anlegerinteressen orientierte Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein Investment in eine Raiffeisen-Emission in Betracht kommt. Rücknahmen: Anteilsinhaber eines Fonds wünschen in marktengen Phasen eine Rücknahme ihrer Fondsanteile. Die im Fonds beinhalteten Wertpapiere weisen einen unterschiedlichen Grad an Liquidität auf bzw. können teilweise lediglich mit Kursabschlägen veräußert werden.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.