Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. a) In Erweiterung von A § 3 Nr. 1 sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versiche- rungsgrundstück mitversichert. b) Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren.
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Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. a) In Erweiterung von A § 3 Nr. 1 sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versiche- rungsgrundstück mitversichert.
b) Ausgeschlossen sind Verstopfungen von Regenfallrohren.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 1.000 EUR.
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