Ausführen von Instanzen der Serversoftware Musterklauseln

Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihr Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware hängt von der Option ab, die zur Bestimmung der Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen ausgewählt wird: (a) Physische Cores auf einem Server. Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen, wie in Abschnitt 2.2(a) dargelegt, zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen. (b) Einzelne virtuelle Betriebssystemumgebungen. Für jede virtuelle Betriebssystemumgebung, für die Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen, wie in Abschnitt 2.2(b) dargelegt, zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software in dieser virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie dem Server zuweisen, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in jeweils einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Softwarelizenzen zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, jeweils eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in physikalischen und virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server auszuführen. Die Gesamtanzahl der von diesen Betriebssystemumgebungen verwendeten physikalischen und virtuellen Prozessoren kann jedoch nicht die Anzahl der dem entsprechenden Server zugewiesenen Softwarelizenzen überschreiten.
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Nachdem Sie dem Server die Lizenz zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in jeweils bis zu vier Betriebssystemumgebungen (physisch und/oder virtuell) auf dem lizenzierten Server auszuführen, jedoch unter folgenden Bedingungen: (a) wenn Sie die Software in einer physischen Betriebssystemumgebung ausführen, kann die Betriebssystemumgebung jederzeit auf jeweils bis zu 20 physische Cores zugreifen; und (b) wenn Sie die Software in einer oder mehreren virtuellen Betriebssystemumgebungen ausführen, kann diese Gruppe von Betriebssystemumgebungen jeweils auf bis zu 20 Hardwarethreads zugreifen.