Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche Liste“), finden Sie unter xxx.xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter xxx.xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden ausfüh- renden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter xxx.xxx.xx www. xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter xxx.xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.xxx.xxx.xx
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Samples: Reisebedingungen
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter Reiseveranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter xxx.xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste. Der Veranstalter Seit dem 16.07.2006 ist RTC gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie den Kunden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entspre- chend wird der Kunde entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie ist der Kunde über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemein- schaftliche "gemeinschaftliche Liste“"), finden können Sie unter xxx.xxx.xx > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbotbeim Luftfahrtbundesamt einsehen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen