Ausführung außerhalb eines Handelsplatzes. Ergänzend zu den Wertpapierbörsen kann die Bank, sofern keine andere Kundenweisung vorliegt, die Kundenorder oder die Eigenhandelsposition, die aus einer Kundenorder heraus resultiert, gegen einen anderen Handels- partner außerhalb eines Handelsplatzes handeln. Dabei ist zu beachten, dass die Bank abschließend keinen Einfluss darauf nehmen kann, wie die- ser Handelspartner seine Position handelt.
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